Mehrere Plastikflaschen mit Wasser und blauen und grünen Verschlüssen in Vogelperspektive
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Freizeit- und Sportbetriebe, Fachgruppe

Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen veröffentlicht

Ab 1. Jänner 2025 werden alle Einweggebinde in Kunststoffflaschen und Dosen mit einem Volumen von 0,1 bis max. 3 Liter (ausgenommen sind Milchverpackungen und Tetrapacks) mit einem Pfand in Höhe von 25 Cent versehen. Wir haben die wichtigsten Eckpunkte für Sie.

Lesedauer: 1 Minute

10.10.2023


Umfang und Pfandhöhe

  1. Das Pfand gilt für alle Getränkearten in Einweggetränkeflaschen und -dosen (mit Ausnahme von Milch und Milchmixgetränken) mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter.
  2. Die Pfandhöhe beträgt einheitlich 25 Cent, unabhängig vom Material oder der Größe des Gebindes.
  3. Alle Pfandgebinde sind mit einem einheitlichen Pfandsymbol gekennzeichnet. 

Rücknahmeverpflichtung

 Unterscheidung zwischen manueller automatischer Rücknahme: 

  1. Automatisierte Rücknahme: es müssen alle bepfandeten Gebinde zurückgenommen werden.
  2. Manuelle Rücknahme: es müssen nur Gebinde zurückgenommen werden, die den abgegebenen Gebinden nach Packstoff und Größe entsprechen. Darüber hinaus ist nur eine dem üblichen Verkauf entsprechende Anzahl zurückzunehmen.

Beispiele: Wenn ein Unternehmen nur Getränke in 0,5l Dosen verkauft, muss es auch nur 0,5l Dosen retour nehmen. Wer bei seinem Würstelstand keine Plastikflaschen verkauft, muss auch keine entgegennehmen. Begrenzt ist zudem die retournierbare Menge an Flaschen und Dosen auf handelsübliche Verhältnisse.

  • Gastgewerbebetriebe (z.B. Beherbergungsbetriebe, Restaurants, Würstelstände, Cafes, Cateringbetriebe) aus denen in der Regel keine Einweggetränkeverpackungen mitgenommen werden, müssen für Einweggetränkeverpackungen, die vor Ort bleiben, kein Pfand einheben und ausbezahlen. Es besteht auch keine Rücknahmeverpflichtung.
  • Online-Händler sind im üblichen Ausmaß rücknahmepflichtig.
  • Bei Verkauf aus Automaten muss eine Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu den Verkaufsautomaten gewährleistet oder ein Ausgleichbetrag entrichtet werden.
  • Freiwillige Rücknahme von Letztverbrauchern durch Dritte wird auch möglich sein. Die zentrale Stelle wird die Kriterien dafür festlegen und entscheiden.

Organisation und Durchführung

  1. Die Organisation des Pfandsystems erfolgt durch EINE gemeinsame zentrale Stelle, die EWP Recycling Pfand Österreich GmbH . Diese verantwortet alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Einwegpfand: Material-, Geld- und Datenflüsse (inklusive der Registrierung).
  2. Die zentrale Stelle legt unter anderem Produzenten- und Ausgleichsbeiträge zur Finanzierung des Systems fest.

 Aufwandsentschädigungen für die Rücknahme (Handling Fee)

  1. Es wird eine Handling Fee normiert, die die Kosten aller Tätigkeiten bis zur Bereitstellung/Lagerung an der Rücknahmestelle abgilt. Die Handling Fee unterscheidet zwischen manueller und automatisierter Rücknahme. Nähere Details wie zur Höhe sind noch nicht bekannt.
  2. Die Fachverbände Hotellerie und Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich setzen sich mit Nachdruck dafür ein, dass die Mehrkosten und der Mehraufwand für Betriebe durch die Handling Fee abgedeckt werden.

Weiter Informationen zum Einwegpfand sowie zur nun folgenden Umsetzung finden Sie unter: Recycling Pfand Österreich (recycling-pfand.at).

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