Neue Pfandverordnung - Das künftige Pfandsystem in Österreich
Ab 1. Jänner 2025 werden alle Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Volumen von 0,1 bis max. 3 Liter mit einem Pfand in Höhe von 25 Cent versehen werden. Was bedeutet das für Freizeit- und Sportbetriebe?
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Ab 1. Jänner 2025 werden alle Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Volumen von 0,1 bis max. 3 Liter mit einem Pfand in Höhe von 25 Cent versehen werden. Ausgenommen sind Milchverpackungen und Tetrapacks. Diese betroffenen Produkte sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet. Bei der Rückgabe des Gebindes erhält man den Pfandbetrag zurück, wenn das Gebinde unzerdrückt, leer und mit vorhandenem Etikett (lesbarer EAN-Code + Pfandlogo) retourniert wird. Die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH ist die zentrale Stelle für die Organisation.
Eckdaten zur Rücknahme
- Die Einweggetränkeverpackungen können (mit wenigen Ausnahmen) an jeder Verkaufsstelle retourniert werden.
- Für Letztvertreiber:innen besteht eine Rücknahmepflicht gegen Auszahlung des Pfandbetrages.
- Letztvertreiber:innen müssen sich zwischen
- einer manuellen Rücknahme (mit oder ohne Registrierung als Rücknahmestelle) oder
- einer automatisierten Rücknahme mittels Automaten entscheiden.
- Bei einer Registrierung als Rücknahmestelle auf der EWP Recycling Pfand Österreich Website erhalten die Rücknehmer:innen eine Aufwandsentschädigung im Form von einer Ausgleichszahlung (Handling Fee) pro Stück.
- Die Zentrale Stelle EWP Recycling Pfand Österreich GmbH organisiert gemeinsam mit den Lieferpartner die Abholung der Gebinde.
Was das für Österreichs Tourismusbetriebe bedeutet und Details zum Ablauf des Rücknahmeprozesses, etwaige Sonderregelungen finden Sie in den auf unsere Tourismusbetriebe zugeschnittene Fragen & Antworten auf unserer Website.