Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachgruppe

Wie werde ich Versicherungsmakler

Ausbildung und Befähigungsvoraussetzungen zum Versicherungsmakler

Lesedauer: 1 Minute

Der Beruf des Versicherungsmaklers und Beraters in Versicherungsangelegenheiten (kurz: Versicherungsmakler) ist eine gewerbliche Tätigkeit gemäß §94 Z 76 der Gewerbeordnung und an die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung gebunden.

In den Bundesländern werden entsprechende Kurse angeboten, die eine ideale Wissensbasis für die Ablegung der „Befähigungsprüfung Versicherungsmakler/innen“ vermitteln.

Über Befähigungsvoraussetzungen, Zugangs- und Prüfungsstoffverordnung sowie Details/Termine zu den Versicherungsmakler- Kursen und Prüfungen informiert Sie gerne die jeweilige Landesorganisation.

Stand: 13.09.2023

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