Bärtige Person in blauem Hemd mit Brillen in Seitenansicht sitzt an Schreibtisch und blickt auf zwei Monitore, im Hintergrund Fenster mit Lamellenrollo und Broad mit Post-Its an Wand
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Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachgruppe

Rahmenvertrag: Vermögensschadenhaftplicht

Beim Vermögensschadenhaftplicht-Rahmenvertrag des Fachverbands der Versicherungsmakler mit der UNIQA und Generali wurde für Mitglieder, die dem Rahmenvertrag beigetreten sind, eine Provision in Höhe von 15 Prozent ihrer Prämie (startend mit 1. Jänner 2023) vereinbart.

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27.03.2024

Wir empfehlen daher allen Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmaklern (=Versicherungsnehmer) zu überprüfen, ob diese die Provision auch erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Maklerbetreuer bei der jeweiligen Versicherung. Für jene Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler, die keine derartige Courtagevereinbarung haben, gilt der Vertrag als Nettovertrag und sie sollten daher einen Rabatt in der vereinbarten Höhe erhalten. Bitte überprüfen Sie auch dies gegebenenfalls.