Kollektivverträgen in der Sparte Information und Consulting
Allgemeine Informationen
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In den zehn Fachverbänden der Bundessparte Information & Consulting gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. Es gibt
- Kollektivverträge für einzelne Fachverbände bzw. Berufsgruppen,
- einen Rahmenkollektivvertrag,
- die Einbeziehung in den Geltungsbereich spartenfremder Kollektivverträge,
- aber auch kollektivvertragsfreie Bereiche.
Kollektivverträge für einzelne Fachverbände bzw. Berufsgruppen
Im Bereich der Bundessparte IC gibt es drei Kollektivverträge, die von einzelnen Fachverbänden bzw. für bestimmte Berufsgruppen separat abgeschlossen wurden:
- IT-KV (Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik)
- Gültig für Mitgliedsbetriebe des FV UBIT mit einer Berechtigung für das IT-Gewerbe
- Gültig für Mitgliedsbetriebe des FV UBIT mit einer Berechtigung für das IT-Gewerbe
- Telekom-KV (Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen in Telekom-Unternehmen)
- Gültig für Mitgliedsbetriebe des FV Telekom- und Rundfunkunternehmungen, die unter den fachlichen Geltungsbereich fallen. Hier ist im Einzelfall eine Beratung durch die jeweils zuständige Fachorganisation ratsam.
- Gültig für Mitgliedsbetriebe des FV Telekom- und Rundfunkunternehmungen, die unter den fachlichen Geltungsbereich fallen. Hier ist im Einzelfall eine Beratung durch die jeweils zuständige Fachorganisation ratsam.
- Immobilienverwalter-KV (Kollektivvertrag für Angestellte von Immobilienverwaltern)
- Gültig für Mitgliedsbetriebe des FV Immobilien- und Vermögenstreuhänder mit einer Berechtigung für das Immobilienverwalter-Gewerbe.
Rahmenkollektivvertrag Information und Consulting
Weiters haben mehrere Fachverbände bzw. bestimmte Berufsgruppen gemeinsam einen Rahmen-Kollektivvertrag abgeschlossen:
- IC-KV (Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting)
- Gültig für Mitgliedsbetriebe der Fachverbände
- Entsorgungs-und Ressourcenmanagement,
- Finanzdienstleister,
- Ingenieurbüros,
- Telekom- und Rundfunkunternehmungen (eingeschränkt auf Callshops) und
- UBIT (Unternehmensberater sowie Bilanzbuchhalter, nicht IT).
- Gültig für Mitgliedsbetriebe der Fachverbände
Einbeziehung in den Geltungsbereich spartenfremder Kollektivverträge
Zwei Fachverbände haben keinen separaten Kollektivvertrag abgeschlossen, sondern unterliegen dem Geltungsbereich eines spartenfremden Kollektivvertrages.
- KV Handelsangestellte (Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetriebe)
- Gültig für Mitgliedsbetriebe der Fachverbände
- Buch- und Medienwirtschaft
- Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
- Gültig für Mitgliedsbetriebe der Fachverbände
Aktuelle Kollektivverträge und Gehaltstabellen finden Sie unter Übersicht der gültigen Kollektivvertrags(rahmen)texte und Gehaltstabellen.
Stand: 15.10.2024