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Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe

Kollektivvertrag Angestellte Immobilienverwalter - Abschluss 2024

Gehaltstabelle und rahmenrechtliche Änderungen ab 1.1.2024

Lesedauer: 1 Minute

20.12.2023

Nach drei Verhandlungsrunden konnte folgender Abschluss für Angestellte der Immobilienverwalter erzielt werden:

Erhöhung der KV-Mindestgehälter (keine IST-Lohn-Erhöhung) in allen Verwendungsgruppen sowie für Lehrlinge, Praktikanten und Schüler einheitlich um 9,0 Prozent.

Gehaltstabelle ab 1.1.2024 

Rahmenrechtliche Anpassungen

Lehrlinge/Jugendticket

Die Kosten für das Jugendticket (für die Fahrt vom Wohnort zur Schule oder zum Arbeitsort) für Lehrlinge zum Preis von 19,60 Euro/Jahr werden ab 1.9.2024 (neues Schuljahr) vom Arbeitgeber dem Lehrling nach Vorlage des Tickets ersetzt.

Dienstjubiläum

Ab dem 15. Jahr der Unternehmenszugehörigkeit, dann wieder zum 20. bzw. 25. Jahr soll dem Mitarbeiter einmalig ein zusätzlicher „Freizeittag“ für sein Dienstjubiläum zustehen, den er innerhalb von 12 Monaten ab dem Jubiläumstag konsumieren kann.

Zusatz-Kollektivvertrag

Im Zusatz-Kollektivvertrag wurde für große Unternehmen mit Betriebsrat eine neue Verteiloption bei den Mindestgehältern vereinbart:

§ 4 Erhöhung der IST-Gehälter

  1. In Betrieben mit Betriebsrat gilt optional zu Absatz 1, dass das tatsächliche Monatsgehalt (Ist-Gehalt) der Angestellten mit Wirkung ab 1.1.2024 um 7,75 % zu erhöhen ist und zusätzlich 1,25 % der Gehaltssumme durch Betriebsvereinbarung individuell verteilt werden (Absatz 4). Wird bis zum 14.2.2024 keine Betriebsvereinbarung diesbezüglich abgeschlossen, sind die Gehälter einheitlich rückwirkend ab 1.1.2024 gem. Abs. 1 um insgesamt 9,0 % zu erhöhen und spätestens mit der Februarabrechnung 2024 auszubezahlen. Dies gilt somit jedenfalls in Betrieben ohne Betriebsrat.

Steuerfreie Mitarbeiterprämie 2024

Der gegenständliche Kollektivvertrag ermächtigt die Parteien der Betriebsvereinbarung iSd §§ 29ff ArbVG ausdrücklich im Sinne von § 68 Abs 5 Z 5 EStG zum Abschluss von Betriebsvereinbarung(en) zur Gewährung von Mitarbeiterprämie(n) gemäß § 124b EStG für das Kalenderjahr 2024. Im Fall von Betrieben ohne Betriebsrat ermächtigt der gegenständliche Kollektivvertrag vom Geltungsbereich dieses Kollektivvertrages erfasste Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen, ausdrücklich zum Abschluss von Einzelvereinbarungen zur Gewährung von Mitarbeiterprämie(n) gemäß § 124b EStG für das Kalenderjahr 2024. Der Kollektivvertrag wird aber jedenfalls keine Verpflichtung zur Gewährung einer solchen Mitarbeiterprämie vorsehen.

Der (konsolidierte) Kollektivvertrag mit den ausformulierten rahmenrechtlichen Änderungen wird in Kürze hier zur Verfügung stehen.

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