Immobilienmakler
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Für Privatpersonen ist der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses oft die größte Investition im Leben. Für Unternehmen ist die Entscheidung für eine gewerbliche Immobilie eine der langfristigsten und kapitalintensivsten. Um hier die richtige Entscheidung zu treffen, braucht es Unterstützung durch einen gut ausgebildeten und aktiven Profi – den Immobilienmakler.
Die Aufgabe des Immobilienmaklers besteht in der Zusammenführung von Angebot und Nachfrage. Er vermittelt seinen Kunden Kauf, Miete und Firmenanteile bzw. ganze Unternehmen, berät Interessenten, führt Verkaufs-/Vermietungsgespräche, ist bei der Finanzierung behilflich und klärt die Kunden über Nebenkosten auf. Er muss seinen Kunden eine Verkaufsstrategie vorlegen, kundenorientierte Unterlagen vorbereiten und alle Bemühungen unternehmen, um zum gewünschten Erfolg zu kommen.
Die Gewerbeordnung zählt seine Tätigkeitsbereiche abschließend auf.
Berufszugang
- Immobilientreuhänder-Verordnung (Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger)
- Immobilienmakler-Befähigungsprüfungsordnung (Verordnung der Wirtschaftskammer Österreich über die Befähigungsprüfungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Immobilientreuhänder eingeschränkt auf Immobilienmakler)
Berufsbild
Lehrberuf
- Immobilienkaufmann/-frau (mit Schwerpunkt Immobilienmakler)
Richtlinien und Standesregeln
- Allgemeine Standes- und Berufsausübungsregeln des Berufstandes der Immobilientreuhänder
- Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler
- Besondere Standesregeln für Immobilienmakler (Stand 1.10.2012 - aktuell gültig)