Geldwäsche: Risikoanalysen ab sofort mit Onlineformular
Mit 24. März 2021 gingen die Formulare zur Durchführung der Risikoerhebung sowie die Negativerklärungen am Unternehmensserviceportal online.
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Der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird digitaler - und einfacher im Sinne eines One-stop-shops mit den zuständigen Gewerbebehörden. Seit 24. März 2021 stehen die Formulare zur Durchführung der Risikoerhebung gemäß § 365n1 GewO 1994 sowie die Negativerklärungen am Unternehmensserviceportal (USP) online zur Verfügung – mit oder auch ohne Registrierung.
Wenn Sie sich vorab auf usp.gv.at registrieren, werden Ihre Eingaben zwischengespeichert und Sie bekommen einen Überblick über in Arbeit befindliche oder abgesendete Formulare. Zusätzlich profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen des Unternehmerserviceportals. Die Formulare können aber auch ohne Registrierung verwendet werden.
Nach Ausfüllen des Risikoerhebungsbogens können Sie eine Zusammenfassung des Risikoerhebungsbogens im PDF-Format herunterladen (Button "Download") oder auch direkt an die zuständigen Behörden senden (Button "Absenden"). Bei Klicken des Buttons "Absenden" wird automatisiert eine E-Mail mit einer PDF-Zusammenfassung der getätigten Angaben an Sie und an die zuständigen Behörden (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Magistratische Bezirksämter, Ämter der Landesregierungen) übermittelt.
Links:
- https://usp.gv.at/risiko-erhebung
- https://usp.gv.at/risiko-erhebung-ohne-usp-zugang
- https://usp.gv.at/negativerklaerung
- https://usp.gv.at/negativerklaerung-ohne-usp-zugang
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