Der Obmann informiert!
Lesedauer: 17 Minuten
12. Dezember 2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
In der Sendung "Fellner! Live" am 27. November 2024 wurden diffamierende Äußerungen über die Inkassobranche getätigt, die ich keinesfalls unbeantwortet bzw. unwidersprochen lassen wollte. Zu diesen äußerst fragwürdigen Aussagen habe ich in meinem untenstehenden Schreiben an die handelnden Personen Stellung bezogen.
Inkassounternehmen sind wichtiger Teil der Wirtschaft, denn sie unterstützen andere Unternehmen dabei, offene Forderungen bei deren Schuldnern einzuziehen. Die wirtschaftliche Bedeutung der Inkassobüros ist vielschichtig, ihre Arbeit bringt Geld zurück in die Kassen der Gläubiger - sei es ein kleiner Handwerksbetrieb oder ein großes Unternehmen. Die Inkassierung von Schulden erhöht die Liquidität, stärkt die Wirtschaft und hält das Rad der Geldflüsse am Laufen.
Die Sendung und die in dieser getätigten Wortäußerungen (bei 1 Stunde, 8 Min.) können Sie hier nachschauen, mein oben erwähntes Schreiben finden Sie hier.
24. April 2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die wirtschaftlich herausfordernden Zeiten hinterlassen auch Spuren am Immobilienmarkt. Wie entwickeln sich die Häuser- und Wohnungspreise in Österreich? Das bewegt nicht nur unsere Kolleginnen und Kollegen, sondern auch die Konsumenten. Konkrete Daten liefert der Immobilienpreisspiegel, den ich Mitte April der Presse präsentieren durfte. Die erfolgreiche Kooperation mit dem ZT Datenforum wurde auch im heurigen Jahr fortgesetzt, in der aktuellen 35. Ausgabe des Immobilienpreisspiegel werden wieder insgesamt mehr als 11.000 Einzelwerte inkl. Vorjahreswerte veröffentlicht.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Wohnungsmarkt in der Steiermark trotz vieler Herausforderungen auf einem nach wie vor stabilen Niveau agiert. Immobilien wurden und werden nicht billiger, allen anderen Umfragen zum Trotz. Denn Angebotszahlen – und das sieht man nach unserer Auswertung deutlich – geben den realen Markt nicht wieder, genauso wenig wie beispielsweise Forderungen nach einer Mietzinsobergrenze oder eine dadurch subjektiv wahrgenommene vermeintliche Enormteuerung. Diese hat faktisch nicht stattgefunden! Wir sehen bei den Mietpreisen zwar Anpassungen nach oben, diese liegen aber unter der allgemeinen Teuerung. Was Kaufimmobilien anbelangt, gehen wir durch die sinkenden Neubauzahlen der gewerblichen Immobilienwirtschaft und dem dadurch abnehmenden Angebot in den kommenden Jahren von spürbaren Preisanstiegen aus. Jetzt zu kaufen oder zu sanieren ist also sicherlich ratsam. Geschäftsmieten sind im Vorjahr durchschnittlich um 1,05 Prozent gesunken, in Graz sogar um 5,85 Prozent – das größte Minus im Ranking aller Landeshauptstädte. Kaufimmobilien dagegen verzeichnen allen Umfrage-Unkenrufen zum Trotz einen realen Preisanstieg, der in der Steiermark moderat ausfällt. Baugrundstücke etwa sind hierzulade im Österreich-Vergleich mit einem Durchschnittspreis von 113,11 Euro pro Quadratmeter am günstigsten, selbiges gilt für neue und gebrauchte Eigentumswohnungen (2.460,92 Euro/m2 bzw. 1.369.97 Euro/m2), Reihenhäuser (1.361,42 Euro/m2) und Einfamilienhäuser (1.574,03 Euro/m2).
Der Immobilienpreisspiegel kann per Mail beim Fachverband vorbestellt werden. Aufgrund der sehr speziellen Datenlage ist der Preisspiegel derzeit noch in Finalisierung, es wird jedoch intensiv an der Fertigstellung gearbeitet.
Herzlichst
Ihr Gerald Gollenz
1. März 2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf Einladung von Präsident Mahrer und Generalsekretär Kopf fand am 21. Februar in der WKÖ ein Bausozialpartner-Gipfel statt. Gemeinsam mit Josef Muchitsch (Vorsitzender Bau-Holz-Gewerkschaft) trafen sich die Spitzenvertreter der betroffenen Branchen sowie der OeNB zu einem Austausch zur Ankurbelung der Bauwirtschaft.
Für den Fachverband Immobilien- und Vermögenstreuhänder habe ich gerne an diesem Termin teilgenommen. Wir haben bereits in den vergangenen Monaten und Jahren gefordert, dringend Anreize für Neubau, Sanierung und vor allem auch Nachverdichtung zu setzen. Anhand des Neubauberichts ist nun auch klar belegbar, dass das Wohnungsangebot an „Wohnungen in der Pipeline“ zurückgeht und daher ehest möglich Vorsorge getroffen werden muss, um langfristig die Wohnversorgung zu sichern.
In diesem Zusammenhang habe ich deutlich auf die Leistungsfähigkeit der gewerblichen Bauträger hingewiesen, immerhin halten wir 70 Prozent Marktanteil. Ein besonderes Anliegen war und ist es, klar zu stellen, dass Wohnbauförderungsmittel nicht den Gemeinnützigen Bauvereinigungen vorbehalten sein dürfen. Im Bereich der Sanierung und Nachverdichtung werden finanzielle Anreize nicht ausreichen, hier wird man wohl endlich auch wohnrechtliche Regelungen im Mietrechtsgesetz novellieren müssen. Es kann nicht sein, dass die dringend erforderliche Reparatur der Wertsicherungsklauseln noch länger hinausgezögert wird. Es freut mich besonders, dass ich mir auch die Unterstützung von Präsident Mahrer und Generalsekretär Kopf für dieses wichtige Thema zusichern konnte.
Nun hat unsere Initiative massive Bewegung in dieses hochbrisante Thema gebracht. Mit dem aktuellen Wohnraum- und Baukonjunkturpaket der Bundesregierung sehe ich einen ersten Schritt gesetzt, um die sich seit längerem abzeichnende Krise in der Bauwirtschaft abzumildern - wir fordern jedoch intensiv deutlich mehr Anreize für die private Immobilienwirtschaft.
Positiv werte ich die Sicherung der Arbeitsplätze von hunderttausenden Fachkräften in der Baubranche, unserer dringenden Forderung wird damit endlich Rechnung getragen. Um die Menschen auch auf gewerblichen Baustellen zu beschäftigen, ist die Regierung jedoch mit wirksamen Initiativen für die private Immobilienwirtschaft gefordert!
Ich rufe immer wieder in Erinnerung, dass bis dato rund zwei Drittel der Wohnbauleistung durch gewerbliche Bauleistung erbracht wurden und derzeit mehr als die Hälfte der untersten Einkommensschichten in privaten Mietwohnungen leben! Die finanziellen Mittel, die gemeinnützige Bauträger jetzt vom Staat bekommen, müssen auch zu einem treffsicheren Ziel zu führen. Günstiger Wohnraum, der mit Steuergeld gebaut wird, muss auch an jene, die sie am dringendsten benötigen, vergeben werden. Mit einer Wohnbaumilliarde aus allgemeinen Steuergeldern sind gemeinnützige Bauträger jedenfalls gefordert, soziale Gerechtigkeit in der Wohnungsvergabe auch umzusetzen!
Die angekündigten Vorhaben, etwa die Verbesserungen bei Abschreibungen und Sanierungen sind zwar positiv, aber bei weitem nicht ausreichend. Ich setze mich daher mit aller Kraft dafür ein, dass Maßnahmen getroffen werden, die der gewerblichen Bauleistung einen ähnlichen Booster geben wie jetzt den Gemeinnützigen!
Derzeit liegen noch keine Detailinformationen und Gesetzestexte am Tisch, die vorliegenden Unterlagen werden von uns evaluiert und faktenbasiert bewertet, um reale Prognosen für unsere Branche ableiten zu können. Am kommenden Mittwoch, 6. März 2024, werde ich bei einem Pressegespräch mit einer ersten Analyse Stellung nehmen.
Herzlichst
Ihr Gerald Gollenz
6. November 2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Fachverband Immobilien- und Vermögenstreuhänder und EXPLOREAL haben Ende Oktober ein Update zum "Ersten Österreichischen Neubaubericht" präsentiert. Der Inhalt dieses Tools ist für alle Unternehmen, die in der Immobilienwirtschaft tätig sind, wichtig und wird regelmäßig evaluiert. Der Neubaubericht stellt für die Entwicklung Ihrer Immobilienprojekte umfassende Informationen über Standort, Zielgruppe, Preis, Mitbewerber und Eigentümer zur Verfügung. Lesen Sie hier alle Details über die Steiermark!
Herzlichst
Ihr Gerald Gollenz
19. Oktober 2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit 20. Juli 2023 ist die Verordnung des Stadtsenats der Landeshauptstadt Graz über die Festlegung des Grünflächenfaktors (kurz: Grünflächenfaktor VO) in Kraft getreten. Diese Verordnung auf Basis des Steiermärkischen Baugesetzes verfolgt das Ziel der Verbesserung des Kleinklimas und der Sicherstellung eines nachhaltigen Grundwasserhaushaltes. Im Bauverfahren ist das Verhältnis zwischen der mit Vegetation bedeckten Fläche und der Bauplatzfläche nachzuweisen. Nicht nur die Berechnung dieses Verhältnisses hat einige Fragen aufgeworfen. Über viele Themen wie etwa den "Baumbonus, die Erhaltenswürdigkeits-Klasse, oder die Überschirmungsfläche" herrschte Unklarheit. Daher haben die WKO Steiermark und die Ziviltechnikerkammer für Steiermark und Kärnten die Stadt Graz zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um die offenen Fragen unserer Mitglieder zu diesem neuen Regelwerk durch Mitarbeiter:innen des Stadtplanungsamtes beantworten zu lassen. Knapp 70 Mitglieder nahmen an der Veranstaltung teil.
Weitere Informationen zur neuen Verordnung finden Sie hier, die Präsentation zur Veranstaltung können Sie hier herunterladen. Bei Fragen zur Verordnung wenden Sie sich bitte direkt an das Stadtplanungsamt.
Herzlichst
Ihr Gerald Gollenz
2. März 2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Nationalrat hat am 1. März 2023 die Änderung des Maklergesetzes und damit die Umsetzung des sogenannten Bestellerprinzips ab 1. Juli 2023 mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS beschlossen. Die SPÖ hat nicht zugestimmt, da ihr die Regelung nicht weit genug ging und sie noch höhere Strafen gefordert hat. Wir haben vor dieser Sitzung und bereits letzte Woche im Vorfeld des Bautenausschusses unsere vehemente Ablehnung gegen diese Änderung in der Öffentlichkeit und insbesondere gegenüber der Politik deutlich zum Ausdruck gebracht.
Der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder hatte die ÖVP-Mitglieder in einem persönlichen Brief vor erheblichen wirtschaftlichen Einbußen bis hin zur Existenzgefährdung für Maklerinnen und Makler gewarnt und dazu ausgeführt: Mit der Einführung eines Bestellerprinzips können Immobilienmakler ihre umfassenden Informations- und Aufklärungsverpflichtungen gegenüber Mieterinteressenten nicht mehr erfüllen. Der potenzielle Mieter ist dem Markt somit schutzlos ausgeliefert. Dies ist nicht im Sinne des Konsumentenschutzes. Dieser überschießende Eingriff in die unternehmerische Erwerbstätigkeit hat für Immobilienmakler und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhebliche wirtschaftliche Einbußen bis hin zur Existenzgefährdung zur Folge. Wir lehnen die hohen Verwaltungsstrafen ab, die für Verstöße vorgesehen sind, da sie eine grundlose Kriminalisierung und Vorverurteilung einer ganzen Branche sind.
Wir haben eindringlich davor gewarnt, dass das sichtbare Wohnungsangebot in Österreich um 30 bis 40 Prozent schrumpfen könnte. Das Bestellerprinzip wird zwar oft als Maßnahme für leistbares Wohnen angeführt, allerdings würden Zahlen aus Deutschland - in dem das Bestellerprinzip im Jahr 2015 eingeführt wurde - ein anderes Bild zeigen. Die Folgen: Der Markt wird intransparenter und Wohnungssuchende werden in Zukunft wesentlich mehr Zeit und Geld aufwenden müssen, um eine passende Wohnung zu finden, da das sichtbare Wohnungsangebot signifikant schrumpfen wird. Ergänzend müssen sich Wohnungssuchende rechtliche und fachliche Unterstützung extern einkaufen, wenn sie als Laien einem professionellen Vermieter gegenüberstehen.
Die Politik hat auf diese Sachargumente nicht reagiert und verfolgt stur diese populistische Maßnahme. Solange etwa Justizministerin Alma Zadic (Grüne) der Überzeugung ist, dass "mit einer jahrzehntelangen Ungerechtigkeit aufgeräumt wird" scheitert am Ende ein jahrelanger Abwehrkampf. Der Fachverband hat Seite an Seite mit dem ÖVI seit 2015 anlässlich der Einführung des Bestellerprinzips in Deutschland gegen diesen Unsinn auf allen Ebenen intensive Überzeugungsarbeit geleistet und versucht ein Umdenken zu erzeugen. Wir haben im Sinne aller Beteiligten verschiedene Modelle und Varianten vorgeschlagen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Einer der großen Kritikpunkte ist, dass nicht mehr soziale Treffsicherheit geschaffen wurde und sämtliche Wohnungsmietverträge betroffen sind. Darüber hinaus war der Gesetzgeber nicht einmal in der Lage, eine rechtssichere und klare Regelung zu schaffen, weil man immer nur vor Augen hatte, mögliche Umgehungsgeschäfte einzudämmen. Eine Unterstellung, gegen die wir uns immer strikt gewehrt haben.
Wir werden bis zur Einführung des Bestellerprinzips am 1. Juli in gewohnter Weise umfassende Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellen und in der Öffentlichkeitsarbeit weiterhin die hohe Fachkompetenz und Dienstleistungsqualität der Immobilientreuhänder hervorheben.
Herzlichst
Ihr Gerald Gollenz
P.S. Hier finden Sie die diesbezügliche Parlamentskorrespondenz.
16. Februar 2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es war eine praxisferne Regelung, die seit August 2022 für massive Unruhe unter potenziellen Häuselbauer:innen sorgte, die einen neuen Immobilienkredit aufnehmen wollten: die KIM-VO. Jetzt hat das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) endlich reagiert.
Zwischenfinanzierung mit dem Verkaufserlös aus bestehenden Immobilien ist wieder möglich. Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, unsere Forderungen wurden aber bei weitem nicht erfüllt. Die Schuldendienstquote müsste auf 50 Prozent erhöht werden und bei der Zwischenfinanzierung sollte die bestehende Immobilie zu 100 Prozent als Eigenkapitalersatz angerechnet werden. Sonst wird sich an der bestehenden Kreditklemme meiner Ansicht nach nichts ändern.
Mehr darüber erfahren Sie in der Presseaussendung des Fachverbands sowie in der Presseinformation der WKO Steiermark.
Bebauungsdichte-VO
Endlich liegt er vor, der Entwurf der Novelle der Bebauungsdichte-VO. Unsere Forderungen wurden bis dato leider nicht berücksichtigt.
Viel Zeit wurde uns seitens des Landes für die Begutachtung der Bebauungsdichtverordnung nicht zugestanden. Dem Entwurf mussten wir entnehmen, dass unsere bereits im Vorfeld kommunizierten Forderungen betreffend die Erschließungsflächen nicht berücksichtigt wurden. Gemeinsam mit der Landesinnung Bau und einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei in Graz haben wir eine umfassende Stellungnahme zu diesem Entwurf erarbeitet.
Presseinfo zum am 16. Februar 2023 stattgefundenen Pressegespräch >>
23. November 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich darf Sie informieren, dass ich bei der gestern stattgefundenen Fachverbandsausschuss-Sitzung zum neuen Obmann des Fachverbandes Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Österreich bestellt wurde. In dieser Funktion vertrete ich rund 12.000 Mitgliedsbetriebe mit ca. 25.000 Mitarbeiter:innen. Ich bedanke mich für das Vertrauen, das in einer nicht nur für unsere Branche sehr herausfordernden Zeit in mich gesetzt wurde und bei Georg Edlauer für seinen jahrelangen Einsatz für die Branche.
Die größten Herausforderungen für die Branche sehe ich im Bestellerprinzip, das Mitte 2023 in Kraft treten soll, der Umsetzung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes und der Schaffung von Wohnraum unter weiterhin schwierigen Bedingungen. Die laufende Marktbeobachtung im Bereich des Wohnungsneubaus mit projektierten und fertiggestellten Einheiten stehen für mich daher ganz oben auf der Agenda. Besonderen Fokus möchte ich in den kommenden Jahren aber auch auf die Bereiche Digitalisierung sowie Aus- und Weiterbildung in der Branche legen.
Ich bin ist seit dem Jahr 2000 als ehrenamtlicher Funktionär in der Wirtschaftskammer Steiermark tätig, davon seit 17 Jahren als Obmann. Selbstverständlich werde ich diese Funktion bis zum Ende dieser Periode auch weiterhin ausüben. Die letzten 12 Jahre war ich bereits als Obmann-Stellvertreter im Fachverband tätig.
Herzlichst
Ihr Gerald Gollenz
5. Oktober 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach langen und schwierigen Verhandlungen geht die geplante Novellierung der Bebauungsdichteverordnung in die Zielgerade. Lesen Sie hier das gemeinsame Schreiben der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder und der Landesinnung Bau an die zuständige Landesrätin Mag.a Ursula Lackner.
Herzlichst
Ihr Gerald Gollenz
1. September 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Als erstes Bundesland hat die Steiermark am 26. April 2022 die Möglichkeit einer Abgabe auf leerstehende Wohnungen sowie Zweitwohnsitze beschlossen. Die neue Regelung tritt mit 1. Oktober dieses Jahres in Kraft. Gemeinden können dann jährlich bis zu 10 Euro pro Quadratmeter leerstehender Wohnfläche einheben. Für eine 100-Quadratmeter-Wohnung werden damit 1.000 Euro pro Jahr fällig. Wir haben uns im Vorfeld durchaus kritisch zu dieser Maßnahme geäußert, die letzten Endes ohne Begutachtungsverfahren durchgesetzt wurde. Einerseits fehlt eine konkrete Erhebung der tatsächlichen Leerstände in der Steiermark, andererseits handelt es sich bei dieser Maßnahme um einen nicht unbedeutenden Eingriff ins Eigentumsrecht (Grundrechtsschutz).
Auch die regionalen Unterschiede finden in dieser Maßnahme keine Deckung, haben unterschiedliche Regionen auch unterschiedliche Bedürfnisse. So wird in Regionen, die hohe Leerstände haben die Leerstandsabgabe, die mit 1.000 Euro pro Jahr gedeckelt ist, nicht weit genug gehen, um Investoren zur Mobilisierung des Leerstands zu bringen. In strukturschwächeren Regionen sieht die Situation wohl anders aus, da viele Gemeinden unter Abwanderung leiden. Eine Leerstandsabgabe könnte womöglich dazu führen, dass jungen Einheimischen, die zur Ausbildung in die Stadt gezogen sind, der Erhalt der geerbten Wohnung zu teuer wird und sie sich zur Gänze von der Heimatgemeinde abwenden.
Nach der Steiermark haben auch Tirol, im Mai dieses Jahres und Salzburg im Juli, eine Leerstandsabgabe beschlossen. In Salzburg können nun Gemeinden für Wohnungen, in denen mindestens die Hälfte eines Jahres kein Wohnsitz gemeldet ist, eine Abgabe einheben. Diese wird nach der Wohnungsgröße berechnet, wobei die höchste Stufe maximal 5.000 Euro im Jahr für Neubauwohnungen über 220 Quadratmeter ausmacht. Für die Abgabe müssen die Wohnungseigentümer den Leerstand von sich aus bei der Gemeinde anzeigen. Das neue Gesetz tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Die Leerstandabgabe in Tirol sieht – ebenso ab 1. Jänner 2023 - Abgaben je nach Wohnungsgröße in Höhe von mindestens zehn Euro bis maximal 215 Euro pro Monat vor, wobei einige Ausnahmen definiert wurden. In Vorbehaltsgemeinden kann der doppelte Satz verlangt werden.
Herzlichst
Ihr Gerald Gollenz
1. Juni 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie versprochen möchte ich Sie über den aktuellen Verlauf rund um die geplante Einführung des Bestellerprinzips informieren.
Knapp einen Monat nach Versand unseres offenen Briefes haben wir die erste - und bisher leider einzige - Antwort seitens der Politik erhalten. Bedauerlicherweise müssen wir festhalten, dass auch darin keine inhaltliche Auseinandersetzung mit unseren Vorschlägen bzw. unserer Kritik an der politischen Darstellung erfolgt. Es fehlt weiterhin am Grundverständnis für das Thema und zusätzlich wird dabei offensichtlich auch auf die vielen tausend Arbeitsplätze in unseren Betrieben, die vom Jobverlust massiv bedroht sind, vergessen.
Der Fachverband hat im Rahmen seiner Stellungnahme nochmals nachdrücklich auf die Nachteile für alle Vertragspartner bei der geplanten Umsetzung des Bestellerprinzips hingewiesen. Mehr als 80 Prozent der knapp über 180 eingegangenen Stellungnahmen zur Regierungsvorlage unterstützen unsere Position und warnen vor den Auswirkungen. An dieser Stelle bedanke ich mich vor allem bei vielen Kolleginnen und Kollegen, die ihre persönliche Stellungnahme abgegeben haben.
Wir werden uns weiterhin mit allem Nachdruck für praxistaugliche Ausnahmen und eine genaue Treffsicherheit der sozialen Bestrebungen des Bestellerprinzips einsetzen.
Herzlichst
Ihr Gerald Gollenz
2. Mai 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder und EXPLOREAL haben den "Ersten Österreichischen Neubaubericht" präsentiert. Es war uns wichtig, die aktuellen Zahlen zu allen Neubauprojekten im gesamten Bundesgebiet zu eruieren und für Sie zur Verfügung zu stellen, dies auch gegliedert nach den einzelnen Bundesländern. Dieser Überblick über Österreich ist ein wichtiges Tool, nicht nur für die gewerblichen Bauträger, sondern für alle Firmen in der Immobilienwirtschaft. Was bis dato auf einzelnen Bundesländer angewendet werden konnte – nämlich ein Vergleich der Bauleistungen und der entsprechenden Projekte - kann jetzt auf ganz Österreich umgelegt werden, gibt es doch einige interessante Unterschiede. Lesen Sie hier mehr!
Herzlichst
Ihr Gerald Gollenz
14. April 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sie sind verärgert? Wir auch! Unsere Verbesserungsvorschläge zum Bestellerprinzip wurden leider gänzlich ignoriert. Es vergeht kein Tag, an dem wir nicht von Mitgliedern kontaktiert werden, die noch immer über die Aussagen in der Pressekonferenz vom 22. März 2022 entrüstet sind. Unsere Reaktion auf die Aussagen bei der Pressekonferenz können Sie in unserem Schreiben an die Repräsentanten der Bundesregierung nachlesen.
Herzlichst
Ihr Gerald Gollenz
1. April 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im August 2019 hat die ÖVP im Wahlkampf ihre Position zur Maklerprovision geändert. So hieß es damals, die ÖVP werde sich dafür einsetzen, dass Maklerprovisionen nur noch von Vermietern bezahlt werden. Mieter würden demzufolge nur noch zahlen müssen, wenn sie selbst einen Makler beauftragen. Diese Forderung kannten wir seit Jahren von der SPÖ, neu war, dass auch die ÖVP auf diesen Wahlkampfzug aufsprang. Das sogenannte Bestellerprinzip, das zum Beispiel Deutschland vor Jahren eingeführt hatte besagt, dass (nur) der Vermieter den Makler bezahlen muss, so er ihn beauftragt hat. Die Forderung, es den Deutschen gleichzutun, war in Österreich plötzlich äußerst populär.
Seit damals haben wir nachhaltige Argumente gesammelt und auch an die Bundesregierung weitergegeben, denn unserer Ansicht nach war und ist die Abschaffung der Maklerprovision keine geeignete Maßnahme, um leistbares Wohnen zu fördern. Vielmehr besteht die Gefahr, dass das sichtbar Wohnungsangebot schrumpft, wie sich in Deutschland auch herausgestellt hat.
In einem Schulterschluss zwischen dem Fachverband, den Fachgruppen und dem ÖVI sind wir seit Jahren im Dauereinsatz für die österreichischen Immobilienmakler und haben unzählige Einzelgespräche mit politischen Entscheidungsträgern geführt, um Argumente gegen ein Modell des deutschen Bestellerprinzips einzubringen. Gleichzeitig haben wir unsere medialen Aktivitäten bewusst zurückgehalten, weil die öffentliche Diskussion um dieses Thema sehr emotional und einzelfallbezogen erfolgt und weiter anheizt. Der Fachverband hat einen Alternativvorschlag erarbeitet und diesen mit Unterstützung der WKÖ in die Regierungsverhandlungen eingebracht.
Wie wir nun seit 22. März wissen, sind die vielen Gespräche und Interventionen unsererseits nicht zufriedenstellend gelaufen, das Bundesministerium für Justiz hat vor kurzem die Änderung des Maklergesetzes in Begutachtung geschickt. Das Bestellerprinzip soll also mit Jahreswechsel gelten. Als Branchenvertreter werden wir uns nach wie vor vehement gegen eine solche Maßnahme aussprechen. Wir schließen auch den Weg zum Verwaltungsgerichtshof nicht aus. Unsere diesbezüglich Stellungnahme erarbeiten wir österreichweit in diesen Tagen.
Alle Details zum Entwurf des Maklergesetz-Änderungsgesetzes (MaklerG-ÄG) können Sie hier nachlesen.
Herzlichst
Ihr Gerald Gollenz
1. März 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit 17. November 2021 hat unsere schöne Landeshauptstadt eine neue Führung. KPÖ-Chefin Elke Kahr ist die erste Bürgermeisterin von Graz. Gemeinsam mit ihrer grünen Stellvertreterin Judith Schwentner regiert sie an der Spitze einer Koalition aus KPÖ, Grünen und SPÖ. Elke Kahr hat damit Siegfried Nagl, der 18 Jahre lang Bürgermeister war und somit auch die schwarz-blaue Koalition, abgelöst. Diesen politischen Umbruch haben wir als ihre Interessensvertretung zum Anlass genommen, der neuen Bürgermeisterin einen Antrittsbesuch abzustatten, um die Wünsche der steirischen Immobilienbranche zu kommunizieren, gleichzeitig aber auch um unsere Unterstützung anzubieten.
Im Rahmen dieses ersten näheren Kennenlernens war die neue, striktere Auslegung der Bebauungsdichteverordnung zentrales Thema. Aufgrund eines Urteils des Landesverwaltungsgerichts sind Laubengänge, offene Stiegenhäuser und Balkone bei Bauprojekten in die Berechnung der Dichte miteinzuberechnen, was zu massiver Planungsunsicherheit bei unseren Mitgliedern sorgt. Sehr stolz bin ich in diesem Zusammenhang auf den von uns als Fachgruppe initiierten Schulterschluss mit der Landesinnung Bau, der Kammer für Ziviltechniker:innen für Kärnten und Steiermark und dem Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen Steiermark und den gemeinsam erarbeiteten Änderungsvorschlag für die Bebauungsdichteverordnung. Diesen Änderungsvorschlag haben wir nicht nur direkt an die neue Bürgermeisterin herangetragen sondern auch an die zuständige Behörde des Landes übermittelt. Wir werden Sie selbstverständlich informieren, sobald eine Reaktion vorliegt.
Ein weiterer politischer Antrittsbesuch steht Mitte März am Programm. Denn wir wollen auch mit Vizebürgermeisterin Judith Schwentner das Gespräch suchen und mit Ihr als politisch Verantwortliche für das Stadtplanungsamt und die Stadtentwicklung über die zukünftige Gestaltung dieser Themen sprechen.
Wie Sie möglicherweise den Medien entnommen haben, wird der Ruf nach einer Leerstandabgabe lauter. Gemeinden sollen die Möglichkeit bekommen, eine Abgabe für leer stehende Wohnungen einzuführen, um so ihre Gemeindehaushalte zu entlasten. Denn sowohl für leere Wohnungen als auch für Zweitwohnsitze müsse Infrastruktur erhalten werden. Wir arbeiten auf interessenpolitischer Ebene intensiv an Argumentarien gegen die Einführung einer solchen Leerstandsabgabe in der Steiermark.
Schon seit geraumer Zeit steht der Verdacht über Preisabsprachen bei Messgeräte-Unternehmen (Heiz-, Warmwasser- sowie Kaltwasserzähler) im Raum. Die diesbezüglichen Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben den Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen erhärtet, die Verhängung einer Geldbuße gegen ein erstes Unternehmen wurde bereits beantragt. Wir gehen davon aus, dass es aufgrund der Medienberichte zu diesem Thema vermehrt zu Anfragen bei den Verwaltungen kommen wird, weshalb wir selbstverständlich über den weiteren Verlauf berichten werden.
Herzlichst
Ihr Gerald Gollenz