Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe

Besondere Standesregeln für Immobilienmakler

Inkrafttreten 1. Oktober 2012

Lesedauer: 1 Minute

Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu unserer Aussendung im Sommer stellen wir Ihnen die "Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler" auch in der Online-Version zur Verfügung.

Die "Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler" sind mit 1. Oktober 2012 in Kraft getreten.

Ordnungshalber dürfen wir darauf hinweisen, dass die "Allgemeinen Richtlinien für Immobilientreuhänder" weiterhin gültig und in Kraft sind.

Ihr Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder

Stand: 03.07.2017

Weitere interessante Artikel
  • Hausfassade mit sichtbaren schwarzen Dämmplatten umgeben von Baugerüst, eine Person auf Gerüst in Rückenansicht beim Anbringen von Dämmplatten auf Fassade
    FV Immobilien fordert weitere Maßnahmen zur Bewältigung der massiven Baukrise
    Weiterlesen
  • Neu gebautes Mehrfamilienhaus
    WEG-Novelle 2024: Installation von "Balkonkraftwerken" durch Wohnungseigentümer:innen
    Weiterlesen
  • Close-up des Wortes Geldwäsche aus einem Gesetzestext
    Prävention von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung in der Immobilienbranche
    Weiterlesen