Detailansicht von Dokumenten mit Zahlentabellen, im Ausschnitt darauf liegend Taschenrechner und Kugelschreiber
© Wrangler | stock.adobe.com
Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe

Alle Informationen zur aktuellen Grundumlage

Die von allen Mitgliedern der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder entrichteten Grundumlagen sind die wesentlichste finanzielle Basis für die Arbeit der Fachgruppe (und des Fachverbandes). Sie stellt die Basis dar für zahlreiche Leistungen, die Fachgruppe und Fachverband erbringen.

Lesedauer: 1 Minute

21.03.2024

Grundsätzlich hat jedes Mitglied die Grundumlage für die Mitgliedschaft je Fachgruppe zu entrichten. Sie ist eine unteilbare Jahresumlage und auch für das Kalenderjahr zu entrichten, in dem die Mitgliedschaft begründet oder beendet wird. Besteht die Mitgliedschaft zu einer Fachgruppe nicht länger als die Hälfte eines Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten, besteht die Mitgliedschaft aber nicht länger als 31 Tage im ganzen Kalenderjahr, entfällt die Pflicht zur Entrichtung der Grundumlage zur Gänze.

Die Grundumlage ist bei jeder Fachorganisation unterschiedlich hoch, weil diese nur in jener Höhe festgelegt werden darf, die zur Deckung der der jeweiligen Organisation erwachsenden Aufwendungen und zur Bildung angemessener Rücklagen erforderlich ist (Bedarfsdeckungsprinzip). Die Grundumlage ist jährlich von der Fachgruppe zu beschließen und kann auf Grund einer allgemein feststellbaren Bemessungsgrundlage (z.B. Brutto-Lohn- und Gehaltssumme, Anzahl der Beschäftigten oder Betriebsstätten, etc.) und/ oder in einem festen Betrag festgesetzt werden. Die vorgeschriebene Grundumlage wird binnen einem Monat nach Erhalt der Vorschreibung fällig.

Wer erstmalig - dies aber nicht im Wege einer Rechtsformänderung oder Umgründung - eine Berechtigung erwirbt oder eine Unternehmung rechtmäßig selbständig betreibt, ist in dem auf das Jahr des Erwerbs der Berechtigung/des Beginns des rechtmäßigen selbständigen Betriebs der Unternehmung folgenden Kalenderjahr von der Pflicht zur Entrichtung der Grundumlage befreit.

Weiterführende Informationen zur Grundumlage finden Sie hier.

Nachstehend der aktuelle Grundumlagen-Beschluss der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder gültig von 1.1. bis 31.12.2024:

Eine Tabelle mit Zahlen zur Grundumlage für Immobilientreuhänder
© WKO Steiermark | Fachgruppe Immobilietreuhänder


Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Berufsbild Immobilienverwalter (einschließlich immobilienbezogenes Facility Management)  
    Weiterlesen