Wohnraumoffensive greift - jetzt auch KIM-Verordnung nachbessern!
Mit der großen Wohnraumoffensive habe die Steiermark eine gute Maßnahme geschaffen, sagt Vermögensberater Johannes Tratz, doch sie könne so nicht ihre Wirkung entfalten. Nun geht der dringende Ruf der Fachgruppe Finanzdienstleister der WKO Steiermark an die Politik, bei der KIM-Verordnung dementsprechend sofort nachzubessern, sodass die Wohnraumoffensive ihren Zweck erfüllen kann.
Lesedauer: 2 Minuten
„Aktuell beißt sich die Katze in den Schwanz“, sagt Vermögensberater Johannes Tratz. „In der KIM-Verordnung ist festgelegt, dass die Bank Fördermöglichkeiten nicht berücksichtigen darf. Obwohl ein Kunde also weiß, dass er eine Förderung bekommen wird, kann er das Förderansuchen erst stellen, wenn er die Immobilie gekauft hat. Damit kommt die Bestätigung für die Berücksichtigung betreffend der Finanzierbarkeit zu spät. Dabei kann genau diese Förderrate den Unterschied für die Finanzierbarkeit machen“, weiß der Experte.
„Nun muss rasch nachgebessert werden“
Drei Parameter sind es, die aktuell für die Kunden Erleichterung bedeuten und damit für leichte Entspannung auf dem gebeutelten Immobiliensektor sorgen würden, betonen die Steirischen Finanzdienstleister: Ein Punkt sind die sinkenden Zinsen bzw. dass die EZB wegen der aktuellen wirtschaftlichen Situation raschere Zinssenkungen in Aussicht gestellt hat.
Zusätzlich gebe es im Rahmen des Wohnpakets des Bundes eine Gebührenbefreiung für Grundbuch- und Pfandrechtseintragungen. Das bilde eine weitere gute Voraussetzung für Kunden und Markt, so Tratz. „Dazu hat die Steiermark mit der Wohnraumoffensive etwas Gutes geschaffen. Man hat hier sehr interessante Fördermodelle zur Verfügung gestellt: mit dem Jungfamilienbonus, der auch für Wohnungen gilt, Förderungen für Alleinerziehende und Familien mit beeinträchtigten Kindern. Die Eigenheimförderung ist günstig und das Eigenheimsanierungsdarlehen macht zusätzlich gebrauchte Häuser zur interessanten Alternative.“ Diese Effekte seien prinzipiell in der Geschäftsentwicklung positiv spürbar.
„Nun muss rasch bei der KIM-Verordnung nachgebessert werden, sodass die gegebenen Fördermöglichkeiten laut Richtlinien berücksichtigt werden können. Da ist das Handeln der Politik gefordert. Als Fachgruppe setzen wir uns dafür ein“, betont Tratz.
Mehr Anträge als im ganzen letzten Jahr
„Die steirische Wohnraumoffensive gilt erst seit 1. September diesen Jahres und bereits in den ersten Wochen hat es mehr Anträge als im gesamten letzten Jahr gegeben. In einem extrem schwierigen Gesamtumfeld sieht man, dass hier eine richtige Maßnahme geschaffen wurde und die Menschen sehr wohl weiterhin das Grundbedürfnis nach den eigenen vier Wänden haben, obwohl das manchmal anders kommuniziert wird“, so Tratz.
Obmann Markus Kohlmeier: „Spürbar ist außerdem, dass bei den Kunden ein Umdenken stattgefunden hat: Gebrauchtimmobilien sind zum Beispiel interessanter geworden. Eine abbezahlte Immobilie ist schließlich weiterhin eine der besten Pensionsvorsorgen.“
Die wichtigsten Punkte zu den Möglichkeiten im Rahmen der Wohnraumoffensive:
- Jungfamilienbonus: Für den erstmaligen Erwerb von erforderlichen Wohnräumen. Nur für Jungfamilien (mindestens einer unter 35 und beide unter 40 Jahren). Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag in der Höhe von maximal € 10.000,-.
- Eigenheimförderung: Für den erstmaligen Bau oder Kauf mit anschließender Sanierung eines bestehenden Eigenheimes. Gestaffeltes Darlehen in der Höhe bis max. € 200.000,- pro Objekt. Interessant also auch für alle, die eine bestehende Immobilie erwerben und sanieren wollen. Für die Neuerrichtung eines Eigenheims wurden die Darlehensbeiträge deutlich erhöht. Wichtig: Diese Förderung gilt nicht für Wohnungen.
- Außerdem gibt es im Rahmen der Wohnraumoffensive den Geschoßbauturbo für neue geförderte Miet-, Eigentums- und Mietwohnungen mit Kaufoption und „Sanieren für Alle“ für die thermische Sanierung für Steirerinnen und Steirer mit niedrigem Haushaltseinkommen.