Ein schneller Überblick über Krypto-Assets, NTFs und Co.
Mit der MiCA-Verordnung bringt die EU endlich eine einheitliche Regelung für Kryptowerte auf den Tisch. Folgende sieben FAQs geben einen ersten Einblick in die Thematik rund um Krypto-Assets, NFTs und Co.
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Was ist der Unterschied zwischen Krypto-Asset, virtueller und Kryptowährung?
Kryptowährung und virtuelle Währung werden in der Praxis synonym verwendet. Inzwischen hat sich jedoch der Gebrauch von „Krypto-Assets“ etabliert, um hier eine klare Abgrenzung zum Begriff Währung zu schaffen. Eine Kryptowährung wird im Unterschied zu gesetzlich anerkannten Währungen nicht von der Zentralbank, sondern durch Private ausgegeben oder erzeugt. Sinn und Zweck ist es beispielsweise Waren, Dienstleistungen, IT-Anwendungen oder Freizeitangebote erwerben zu können. Da es sich bei Kryptowährungen aber eben nicht um gesetzlich anerkannte Zahlungsmittel handelt, hat sich der Überbegriff „Krypto-Asset“ etabliert, um eine stärkere Abgrenzung zur gesetzlich anerkannten „Währung“ zu schaffen. Bekannte Krypto-Assets sind Bitcoin, Ether oder Ripple.
Was sind NTFs?
Unter „Non-Fungible Token/NTF“ (nicht austauschbare, einzigartige Wertmarke) versteht man spezielle Krypto-Assets. Sie unterscheiden sich von anderen Krypto-Assets, weil sie einzigartig und nicht standardisiert ausgestaltet sind. Gegenbeispiel: Ein Zehn-Euro-Schein ist gegen einen anderen Zehn-Euro-Schein austauschbar, ihr Wert ist identisch (fungible). Ein bestimmter NFT ist hingegen nicht 1:1 gegen andere NFTs austauschbar (non-fungible). Nicht austauschbar bedeutet, dass es keine identische Kopie des jeweiligen NFT gibt. Wer ein NTF erwirbt, erhält ein digitales Echtheitszertifikat. Diese Zertifikate, eine Art Kassenzettel, werden auf einer weltweiten Datenliste, der Blockchain, eingetragen. Dort werden auch alle weiteren Transaktionen festgehalten, etwa der Weiterverkauf eines NFT. Vor allem im Kunstbereich spielen NTFs eine Rolle.
Was ist eine Wallet?
Zugang zur Kryptowährung erlangt man über eine sogenannte „Wallet“, die den privaten Schlüssel (private key) des Users zu dessen Krypto-Assets verwaltet. Geht dieser verloren, kann niemand auf das Krypto-Asset zugreifen. Unterschieden werden „Hosted“ und „Unhosted“ Wallets.
Was ist eine Blockchain?
Unter Blockchain („Blockkette“) versteht man eine Technologie, die Transaktionen erfasst und als digitales Kontobuch zu verstehen ist. Es handelt sich um eine dezentrale Datenbank. Diese liegt gespiegelt auf allen Rechnern des zur Datenbank zugehörigen Netzwerks. Transaktionen werden direkt von Nutzer zu Nutzer ausgeführt, es existiert keine zentrale Stelle. Die Transaktionsdaten werden in Blöcken erfasst, dezentral gespeichert und auf sämtlichen Rechnern der Mitglieder abgelegt. Durch einen von allen Rechnern verwendeten Konsensmechanismus wird die Authentizität der Datenbankeinträge sichergestellt. Ändert sich ein Eintrag, werden die Netzwerkmitglieder sozusagen „Zeugen“ der Transaktion und bestätigen damit auch die Transaktion.
Was ist ein Smart Contract?
Unter dem Begriff Smart Contract versteht man ein Computerprogramm, dessen Code auf einer Blockchain gespeichert ist und das allgemeine Berechnungen und Wenn-Dann-Bedingungen selbständig ausführen kann. Das Ergebnis der Berechnung wird auf der Blockchain festgehalten. Smart Contracts führen basierend auf ihrer Programmierung bestimmte Aufgaben aus. Sowohl die Programmierung als auch alle Änderungen, die durch einen Smart Contract an der Blockchain vorgenommen werden, sind dauerhaft auf der Blockchain gespeichert. Ethereum ist derzeit die bekannteste Blockchain-Plattform, die mit Smart Contracts arbeitet. Ein Smart Contract ist nach österreichischem Recht kein zivilrechtlicher Vertrag.
Wie werden Krypto-Assets im Privatvermögen besteuert?
Für die Versteuerung von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. trat am 1. März 2022 eine Neuregelung in Kraft. Seither werden realisierte Gewinne aus digitalen Vermögenswerten mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und nicht mehr mit dem progressiven Einkommensteuertarif. Kryptowährungen sind demnach künftig wie Aktien mit 27,5 Prozent zu versteuern. Die Haltedauer spielt keine Rolle mehr. Damit entfällt die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer bei Kryptowährungen komplett. Die Einkünfte sind von Anlegern unter der Rubrik „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ anzuführen. Steuerfrei bleibt dahingegen der Tausch von Krypto-Assets untereinander.