Novelle zum Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 Teil 2 in Begutachtung
Die Leitlinien zur Abfallverbringung sollen an die internationalen Entwicklungen angepasst werden
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Das BMK hat eine Novelle zum Bundesabfallwirtschaftsplan in Begutachtung geschickt.
Mit der Novellierung sollen bestimmte Interpretationen von Einträgen im Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 - Teil 2 (Leitlinien zur Abfallverbringung) an die aktuellen internationalen Entwicklungen angepasst und geändert werden.
Dies betrifft vor allem Elektro- und Elektronikaltgeräte bzw. Fraktionen davon, für welche auf Ebene der Basler Konvention neue Codes geschaffen wurden sowie Änderungen in Bezug auf die Einstufung von Verbundkartonverpackungen (z.B. „Tetra-Bricks“). Weiters sollen auch für Eisenfällungsmittel (Eisenbeizen - Herstellung aus Produktionsrückständen der metallurgischen Industrie) zur Abwasserreinigung nationale Vorgaben für die Abgrenzung zwischen Produkt (Nebenprodukt oder Abfallende-Status) und gefährlichem Abfall festgelegt werden.
Anmerkung: In der Novelle zum Bundesabfallwirtschaftsplan wird auf der Seite 5 auf einen delegierten Rechtsakt der EU Bezug genommen. Es handelt sich dabei um den mittlerweile kundgemachten delegierten Rechtsakt der EU – Kommission 2024/3230.