Förderaktion für das steirische Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
Branchenbezogene Aus- und Weiterbildung wird belohnt!
Lesedauer: 1 Minute
Wir möchten Ihre individuellen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen unterstützen und so einen Impuls in Richtung direkter Wirtschaftsförderung für Sie und Ihre Mitarbeiter:innen setzen. Aufgrund der positiven Rückmeldungen führen wir die Förderaktion bis 31. Oktober 2025 weiter.
Förderung für branchenbezogene Aus- und Weiterbildung und Digitalisierung
Was?
Unter branchenbezogener Aus- und Weiterbildung verstehen sich Kurse, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit im Entsorgungs- und Ressourcenmanagement stehen. Beispiele: ÖWAV - Seminare, EDM-Fortbildungen, … Unter Digitalisierung im Unternehmen verstehen sich berufliche Aus- und Weiterbildung in digitalen Kompetenzen, individuelle Beratung für den Bereich E-Commerce und Online Marketing, IT- und Cybersecurity sowie digitale Verwaltung durch externe Beratung.
Allgemeine Ausbildungen und Kurse, wie Mitarbeiter:innenführung- und Motivation und "train the trainer"-Seminare, sind von dieser Förderung nicht erfasst. Im Zweifelsfall, ob ein Kurs im Sinne einer branchenbezogenen Aus- und Weiterbildung oder Digitalisierung zu werten ist, bitten wir um eine Vorabkontaktaufnahme mit dem Fachgruppenbüro, Fr. Christina Plasonik, T: 0316-601-531, M: entsorgung@wkstmk.at.
Wieviel?
Die branchenbezogene Aus- und Weiterbildung unserer Mitglieder und deren Mitarbeiter:innen (im Bereich Entsorgungs- und Ressourcenmanagement tätig) und die Digitalisierung Ihres Unternehmens wird in Form eines Kostenzuschusses von 50% des Nettokursbeitrages (ohne Fahrtkosten, Nächtigungskosten, …) gefördert.
Die maximale Förderhöhe beträgt € 300,- pro Betrieb inkl. aller Filialbetriebe.
Wie?
Zur Erlangung der Förderung ist ein formloser Antrag mit folgenden Unterlagen an die Fachgruppe zu richten:
- Bekanntgabe der Bankverbindung
- Kopie der Rechnung (Aufstellung der Arbeitsleistungen bzw. Kursinhalte)
- Zahlungsbestätigung
- Teilnahmebestätigung
Nur wenn alle oben genannten Unterlagen übermittelt wurden, kann Ihr Förderansuchen berücksichtigt werden.
Wie lange?
Diese Förderaktion gilt für alle Maßnahmen ab dem 1. November 2024 (Rechnungsdatum) und ist bis zum 31. Oktober 2025 begrenzt. Ihr Förderansuchen muss bis spätestens 31. Oktober 2025 vollständig eingereicht werden.
Alle Förderansuchen werden nach dem Datum des Einlangens bei der Fachgruppe bearbeitet. Sind die vom Fachgruppenausschuss beschlossenen Fördermittel schon vor Ablauf des 31. Oktober 2025 ausgeschöpft, können keine Förderungen mehr ausbezahlt werden.
Stand: 02.11.2022