Person sitzt vor pinker Wand  im Schneidersitz am Boden und hält blaues Buch vor Gesicht, daneben Bücherstapel
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Buch- und Medienwirtschaft, Fachgruppe

Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Bücher auf 5%

Unterstützung für den Buchhandel: Befristet bis Steuersenkung bis 1.1.2021

Lesedauer: 1 Minute

20.11.2023

Am Freitag, 12.6.2020, hat die österreichische Bundesregierung angekündigt, zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31.12.2020 u.a. den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Bücher von 10 auf 5 Prozent abzusenken.

Mit den Mehrwertsteuersenkungen sollen – anders als in Deutschland – nicht Endverbraucher, sondern Unternehmen in bestimmten Bereichen wie Gastronomie oder Buchhandel unterstützt werden. Es handelt sich in Österreich hierbei um eine fokussierte Wirtschaftsförderung.

Keine Veränderung der Mindestpreise

Wir haben dazu mit dem Technologie- und Informationsanbieter Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH (MVB) Kontakt aufgenommen. Der MVB hat sich dazu entschieden, während des Absenkungszeitraums bei der Berechnung der Österreichpreise (Euro-AT-Preise) im Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) keine Veränderung der Mindestpreise für Österreich vorzunehmen.

Damit wird die Umrechnungsformel im Zeitraum der temporären Mehrwertsteuersenkung weiter mit den bisherigen Umsatzsteuersätzen (also 7 bzw. 19 Prozent bei der deutschen und 10 bzw. 20 Prozent bei der österreichischen Mehrwertsteuer) arbeiten. Dadurch wird vermieden, dass im österreichischen Buchhandel zweimal innerhalb von sechs Monaten sämtliche Preise bei Büchern deutscher Verlage umgezeichnet werden müssen.
Obwohl die Bruttopreise gleich bleiben, die Warenwirtschaft und die Faktura müssen angepasst werden.

Keine Auswirkung auf die Berechnung der Preise

Es wird vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020  im VLB auch bei Neumeldungen und Preisänderungen für die Errechnung der Euro-AT-Preise die bisherige, bewährte Berechnungsformel mit den derzeit in Deutschland und Österreich gültigen Umsatzsteuerwerten angewendet.

Die Veränderungen an den Mehrwertsteuersätzen wirken sich dementsprechend nicht auf die automatische Berechnung aus. Dadurch werden Änderungen des österreichischen Ladenpreises im Moment der Wiederanhebung der Mehrwertsteuersätze – voraussichtlich also am 1. Januar 2021 – vermieden.

Individuellen Preisefestsetzungen von Österreich-Preisen durch die Verlage sind weiterhin möglich. Wird ein solcher Österreich-Preis festgesetzt, entfällt die automatische Berechnung des VLB.

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