Richtlinien für die Lagerbewertung im Buchhandel
Infos zum Steuerrecht - Erlass des Bundesministeriums für Finanzen
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Die Rechtslage im österreichischen Steuerrecht, insbesondere im Einkommenssteuergesetz lässt keinerlei Spielraum für das Aufrechterhalten von Richtlinien für die Lagerbewertung im Buchhandel! Vergleichbare pauschale Abwertungsregeln existieren für keine andere Branche!
Durch die Gesetzwerdung der Buchpreisbindung im Jahr 2000 und den Wegfall der Befristung dieses Gesetzes im Jahr 2004 verlieren die Richtlinien für die Lagerbewertung im Buchhandel ihre überzeugenden Rechtfertigungsgründe!
So in etwa lautete die Sichtweise vieler Finanzrechtsexperten der Republik Österreich.
Nun war die Interessenvertretung der Buchbranche am Ball. In einer konzertierten Aktion stellten wir nun die Sichtweise unserer Branche dar und verwiesen auf die reale Praxis:
„Bücher sind geistige Produkte, die in ihrer Vielfalt sicher nicht mit anderen Handelswaren vergleichbar sind. Das „Ablaufdatum“ von Büchern ist nicht vorhersehbar und müsste wohl bei jedem einzelnen Titel von Experten bewertet werden. Diese Experten müssten das Ideal des „Uomo Universale“ erreichen.“
Viel Geduld, Verständnis für die Sorgfalt, die Loyalität und die Steuergerechtigkeitsargumente der Experten im Finanzministerium waren für uns die notwendigen Vorraussetzungen, um für die Buchbranche weiterhin eine pauschale Bewertung zu erreichen, die letztlich allen Seiten Vorteile bringt.
Die neue Regelung ist im Erlass des BMF, GZ. BMF-010203/0514-VI/6/2008 vom 22.10.2008 als Richtlinien für die Lagerbewertung im Buchhandel - Fassung 2008 zu finden.
Als pragmatische Verhandlungsführer und seriöse Interessenvertreter übernehmen wir dafür die Verantwortung.
» Die Richtlinen für die Lagerbewertung im Buchhandel im Detail
Stand: 25.09.2018