Fünf in der Höhe steigende Münztürmchen mit vier Holzwürfeln obenauf mit der Aufschrift CO2 nebeneinander platziert, daneben Kugel mit Grasoberfläche und darin befindlicher Wolke mit Aufschrift CO2 und Pfeilen nach unten
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Sparte Industrie

Webinar: NEHG Entlastungsmaßnahmen für Energieintensive Betriebe und Carbon Leakage

Unternehmen können ab Oktober bis spätestens Ende November 2024 einen Antrag auf teilweise Rückerstattung bezahlter CO₂-Steuer stellen!

Lesedauer: 1 Minute

27.09.2024

Rückzahlung von Teilen bezahlter CO₂-Steuer: Unternehmen können ab Oktober bis spätestens Ende November 2024 einen Antrag auf teilweise Rückerstattung bezahlter CO₂-Steuer stellen. Damit werden auch Betriebe entlastet, die nicht dem EU-Emissionshandel 1 für Anlagen unterliegen.

 Diese Entlastungsmaßnahme steht folgenden Unternehmen offen:

  •  Energieintensive Betriebe, die aufgrund ihres hohen Energieträgereinsatzes (ausgenommen Strom/Elektrizität und Treibstoffe) energieintensiv gemäß § 26 Abs 2 NEHG sind.

  • Betriebe, die bestimmten („Carbon Leakage“) Wirtschaftszweigen zugeordnet sind. Die Liste der begünstigen Wirtschaftszweige und Teile von Wirtschaftszweigen finden Sie hier: Anlage 2 NEHG.

Weitere Hinweise zum Webinar finden Sie im hier 


Wann: 15.10.2024 von 15-16:30 Uhr

Ort: Online

Hier gehts zur Anmeldung, bis einschließlich 10. Oktober 2024!

Der Zugangslink wird nach Anmeldeschluss an die registrierten Teilnehmer:innen ausgesendet.

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