Person mittleren Alters sitzt auf einem Sofa in einem Wohnraum und hält Euro-Geldscheine in der Hand während auf einem Beistelltisch weitere Geldscheine, Unterlagen sowie ein Taschenrechner liegen
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Umfrage zum ÖIP Impfprogramm & neue Zahnvorsorge-Aktion "Gemeinsam lächeln"

Lesedauer: 1 Minute

02.02.2024


1. Öffentliches Impfprogramm (ÖIP) Influenza – Online-Fragebogen


Das öffentliche Impfprogramm gegen Influenza (ÖIP) ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und der Sozialversicherung und wird erstmals in der Saison 2023/24 in dieser Form angeboten. Die Projektverantwortlichen streben eine evidenzbasierte Weiterentwicklung und Verbesserung des Programms für die kommende Impfsaison 2024/25 an. Die Evaluierung des ÖIP-Influenza wurde der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) übertragen. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde ein Online-Fragebogen entwickelt, der die Erfahrungen und Bewertungen im Zusammenhang mit dem ÖIP-Influenza erhebt.

Der Fragebogen adressiert sowohl Personen bzw. Experten, die nicht am diesjährigen ÖIP-Influenza teilgenommen haben, als auch Personen bzw. Experten, die

  • mit der Abwicklung bzw. Organisation von Grippeimpfungen im Rahmen des ÖIP-Influenza befasst sind oder waren und/oder
  • Impfungen im Rahmen des ÖIP-Influenza durchführen oder durchführten.

Das Befüllen des Fragebogens dauert ca. 10 Minuten und kann bis 01. März 2024 ausgefüllt werden. Die Daten werden in anonymer Form von der Gesundheit Österreich GmbH erhoben und verarbeitet. Es ist kein Rückschluss auf Personen oder Institutionen möglich. Die Daten werden ausschließlich für die Evaluation des ÖIP-Influenza herangezogen.

Der Link zum online Fragebogen findet sich hier >> 

Eine weitere Zugangsmöglichkeit gibt es via QR-Code. 

Rückfragen bitte per E-Mail an eval-impfprogramm@goeg.at.

2. Präventionsinitiative der SVS "Gemeinsam Lächeln"

Die SVS setzt ihre Bemühungen um Vorsorge fort und startet nach der Aktion "Gemeinsam vorsorgen" im Jahr 2023 eine neue Präventionsinitiative zur Zahngesundheit im Jahr 2024: "Gemeinsam lächeln."

Alle Versicherten der SVS, die in der Krankenversicherung (KV) der SVS versichert sind, sowie deren mitversicherte Familienmitglieder, erhalten automatisch und ohne Antragstellung einen einmaligen Bonus von 100 Euro nach einer zahnärztlichen Behandlung bis zum 31. Dezember 2024. Dieser Bonus wird auch Mehrfachversicherten ausbezahlt. Erfolgte die Abrechnung nicht über die SVS, ist die zahnärztliche Behandlung durch ein Formular zu bestätigen oder nachzuweisen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Gemeinsam lächeln" auf svs.at.

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