Sparte Industrie

Kollektivvertragsabschlüsse in der Eisen-/Metallindustrie

Informationen der Bundessparte Industrie

Lesedauer: 2 Minuten

11.03.2023

Nach der Metalltechnischen Industrie (FMTI) erfolgten die KV-Abschlüsse der Fachverbände Bergbau/Stahl, NE-Metall, Gas/Wärme, des Fachverbands der Fahrzeugindustrie sowie der Berufsgruppe der Gießereiindustrie.

Die Ist-Löhne und -Gehälter werden ab 1. November 2022 in allen fünf Fachverbänden sowie in der Gießereiindustrie einheitlich mit 5,4 % plus einem Fixbetrag von 75 Euro erhöht. Das ergibt für die Unternehmen des FMTI eine durchschnittliche Erhöhung von 7,44 %. Die Auswirkungen für die anderen Fachverbände liegen teilweise knapp unter bzw. über diesem Wert. Die KV-Tabellen werden in der Grundstufe einheitlich um 7 % erhöht, die Vorrückungsbeträge werden nicht erhöht. Die Aufwandentschädigungen und Zulagen werden um 7 % erhöht, für die 2. und 3. Schicht-Zulage gilt die im vergangenen Jahr vereinbarte Erhöhung im Rahmen einer mehrjährigen Etappenlösung. Innerbetriebliche Zulagen, sofern sie im Kollektivvertrag namentlich genannt sind, sind um 7,4 % zu erhöhen.

Sämtliche Rahmenrechtsforderungen der Gewerkschaften (u.a. sechste Urlaubswoche, Erhöhung der Überstundenzuschläge) konnten abgewehrt werden. Gleichzeitig konnten im Rahmenrecht die befristeten Arbeitszeitmodelle (Zulassung von Wochenend- bzw. Feiertagsarbeit gemäß § 12a ARG, erweiterte Übertragungsmöglichkeiten Minusstunden beim Zeitkonten-Modell und bei Schichtarbeit) um ein weiteres Jahr verlängert werden, was den Unternehmen eine Fortführung der vereinbarten Flexibilisierungsmodelle ermöglicht.

Die Verhandlungen waren in allen Fachverbänden äußerst zäh und schwierig. Den Verhandlern der Arbeitgeberseite gelang es die ab 7. November 2022 angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen zu verhindern. Im Lichte der am 28. November 2022 stattgefundenen Streikmaßnahmen bei den Schienenbahnen ist die Einigung am Verhandlungstisch jedenfalls zu begrüßen.

Erschwert wurden die Verhandlungen dadurch, dass die Gewerkschaft – im Gegensatz zur deutschen Metall- und Elektroindustrie - jede nicht-nachhaltige Erhöhung kategorisch abgelehnt hat. So wurde u.a. ein Angebot der Arbeitgeberseite mit einer deutlichen prozentuellen Erhöhung und einer Einmalzahlung über 1.000 Euro in Form der steuer- und sozialversicherungsfreien Teuerungsprämie abgelehnt. Bedauerlicherweise wollten die Gewerkschaften auch über keine längere Laufzeit (2-Jahresabschluss) verhandeln.

Zum Vergleich: Am 18. November 2022 wurde in der deutschen Metall- und Elektroindustrie folgender Tarifabschluss erzielt:

  • Tabellenerhöhung um insgesamt 8,5 % in zwei Stufen (1. Erhöhung um 5,2 % im Mai 2023, 2. Erhöhung um 3,3 % im Mai 2024)
  • Inflationsausgleichsprämie (steuer- und beitragsfrei) in Höhe von insgesamt 3.000 Euro. Die Auszahlung soll in zwei Teilbeträgen erfolgen, 1.500 Euro können ab Dezember 2022 und weitere 1.500 Euro im Dezember 2023 gezahlt werden.

Laut Auskunft von Gesamtmetall entspricht die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro in der untersten Beschäftigungsgruppe einem Einkommenszuwachs von ca. 8 %. Die Gesamtlaufzeit des Abschlusses beträgt 24 Monate vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2024. Vergleichsrechnungen der Bundessparte Industrie haben ergeben, dass 3.000 Euro Einmalzahlung – verteilt auf zwei Jahre - über alle Metallverbände gerechnet zu einer Erhöhung der Lohn- und Gehaltssumme von 2,93 % pro Jahr (insgesamt daher 5,86 %) führen würde. In der untersten Lohngruppe käme es zu einer Erhöhung um ca. 5 % pro Jahr (insgesamt daher um ca. 10 %). 

Autor:
Mag. Thomas Stegmüller
E-Mail: thomas.stegmueller@wko.at 

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