Mehrere Holzwürfel aufeinander gestapelt auf Erde mit grünen Symbolen zum Thema Klimaschutz, oberster Würfel mit Schriftzug Net Zero, Hintergrund verschwommen grün
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Holzindustrie, Fachgruppe

Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Ab 2025 müssen mehr Unternehmen in der EU detaillierte Nachhaltigkeitsberichte erstellen, um Investoren und andere über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen zu informieren.

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30.10.2024

Bekanntlich trat die Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen am 5. Januar 2023 in Kraft und ist bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.

Sie modernisiert und verschärft die Regeln für die sozialen und ökologischen Informationen, die Unternehmen berichten müssen. Ein breiterer Kreis von Großunternehmen sowie börsennotierte Klein- und Mittelunternehmen sind nun verpflichtet, über Nachhaltigkeit zu berichten. Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Investoren und andere Interessengruppen Zugang zu den Informationen haben, die sie benötigen, um die Auswirkungen von Unternehmen auf Mensch und Umwelt zu beurteilen und um finanzielle Risiken und Chancen zu bewerten, die sich aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsthemen ergeben. Schließlich werden die Kosten der Berichterstattung für die Unternehmen mittel- bis langfristig durch die Harmonisierung der zu liefernden Informationen gesenkt.

Die ersten Unternehmen werden die neuen Regeln erstmals im Geschäftsjahr 2024 für Berichte anwenden müssen, die im Jahr 2025 veröffentlicht werden.

Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten. Die Standards werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt, einem unabhängigen Gremium, in dem verschiedene Interessengruppen vertreten sind, darunter auch die österreichische Gruppe der Standardsetter, die sich aus Vertretern des BMF, des BMJ und des AFRAC zusammensetzt.

Ein erster Satz von ESRS wurde am 22. Dezember 2023 in Form einer delegierten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Richtlinie verlangt auch eine Prüfung der von den Unternehmen gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen und sieht eine digitale Taxonomie zur elektronischen Einreichung der Nachhaltigkeitsinformationen beim Unternehmensregister (in Österreich: Firmenbuch) vor.

In Österreich liegt nach wie vor kein öffentlicher Entwurf vor.

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