Holzindustrie, Fachgruppe
ORF-Beitragspflichtig im betrieblichen Bereich
Der ORF-Beitrag ist im betrieblichen Bereich jährlich zu entrichten. So sieht es der Gesetzgeber nun neu im ORF-Beitrags Gesetz 2024 vor.
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17.09.2024
Das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 sieht vor, dass jeder Unternehmer je Gemeinde, in der zumindest eine Betriebsstätte liegt, für die der Unternehmer kommunalsteuerpflichtig ist, den ORF-Beitrag zu entrichten hat.
Unternehmer im Sinne des § 3 KommStG 1993, die im Vorjahr Kommunalsteuer bezahlt haben, sind beitragspflichtig.
Laut § 13 ORF-Beitrags Gesetz 2024 erhalten wir die für die Berechnung des ORF-Beitrags notwendigen Kommunalsteuerdaten jeweils im April des Folgejahres.
Die Anzahl der ORF-Beiträge variiert je nach Summe der Arbeitslöhne, die im vorangegangenen Kalenderjahr an Dienstnehmer gewährt wurden (Bemessungsgrundlage - Höhe des ORF-Beitrags).
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