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ORF-Beitragspflichtig im betrieblichen Bereich

Der ORF-Beitrag ist im betrieblichen Bereich jährlich zu entrichten. So sieht es der Gesetzgeber nun neu im ORF-Beitrags Gesetz 2024 vor.

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17.09.2024

Das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 sieht vor, dass jeder Unternehmer je Gemeinde, in der zumindest eine Betriebsstätte liegt, für die der Unternehmer kommunalsteuerpflichtig ist, den ORF-Beitrag zu entrichten hat.

Unternehmer im Sinne des § 3 KommStG 1993, die im Vorjahr Kommunalsteuer bezahlt haben, sind beitragspflichtig.

Laut § 13 ORF-Beitrags Gesetz 2024 erhalten wir die für die Berechnung des ORF-Beitrags notwendigen Kommunalsteuerdaten jeweils im April des Folgejahres.

Die Anzahl der ORF-Beiträge variiert je nach Summe der Arbeitslöhne, die im vorangegangenen Kalenderjahr an Dienstnehmer gewährt wurden (Bemessungsgrundlage - Höhe des ORF-Beitrags).

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