Holzindustrie, Fachgruppe
Geldwäsche: Leitfaden zu Melde- und Sorgfaltspflichten
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat für Sie einen Wegweiser zu Melde- und Sorgfaltspflichten im Gewerbesektor im Zusammenhang mit Prävention von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung erstellt.
Lesedauer: 1 Minute
23.07.2024
Auszug
Allgemeine Sorgfaltspflichten (§ 365o GewO)
In bestimmten Situationen - wie der Begründung einer Geschäftsbeziehung bestehen - allgemeine Sorgfaltspflichten für die Verpflichteten. Folgende Fälle sind hierbei hervorzuheben:
- Begründung einer Geschäftsbeziehung,
- Abwicklung gelegentlicher Transaktionen in Höhe von 15.000 Euro oder mehr, und dies unabhängig davon, ob die Transaktion in einem einzigen Vorgang oder in mehreren Vorgängen getätigt wird, wenn zwischen den Transaktionen eine Verbindung zu bestehen scheint,
- Es gelten hier jedoch noch speziellere Abstufungen je nach konkreter Gewerbeart (Handelsgeweretreibende - 10.000 Euro in bar, etc.)
- Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, ungeachtet etwaiger Ausnahmeregelungen, Befreiungen oder Schwellenwerte,
- Zweifel an der Echtheit oder der Angemessenheit von Kundenidentifikationsdaten.