Sparte Industrie

Fristverlängerung bei der Investitionsprämie

Für das Setzen erster Maßnahmen gibt es eine Fristverlängerung um drei Monate. 

Lesedauer: 1 Minute

13.03.2023

Das Interesse an der bis zum 28. Februar 2021 zu beantragenden Investitionsprämie ist unvermindert groß. Letzten Meldungen zufolge sind bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH rund 80.000 Anträge eingegangen, die ein Investitionsvolumen von bis zu 28 Milliarden Euro auslösen können. Gerade jene Bereiche, in denen die 14%ige Prämie beantragt werden kann, sind besonders angefragt: Rund die Hälfte aller Anträge erfolgt im Bereich Ökologisierung und Digitalisierung. 

Da es aufgrund der durch die Covid-Pandemie hervorgerufenen Situation in den unterschiedlichsten Bereichen zu Verzögerungen kommt, wird die Frist für das Setzen erster Maßnahmen um drei Monate von 28. Februar 2021 bis 31. Mai 2021 verlän­gert. Erste Maßnahmen sind z.B. Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen (weitere Details dazu in der Richtlinie, s. aws Investitionsprämie - Austria Wirtschaftsservice). Unternehmen werden somit drei Monate länger Zeit haben, ihre Investitionstätigkeit zu starten. Entscheidend ist, dass die Anträge weiterhin bis 28. Februar 2021 bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH eingebracht werden müssen.  

Eine Änderung des Investitionsprämiengesetzes wurde am 20. Jänner 2021 im National­rat eingebracht. Ziel der WKÖ ist es darüber hinaus, dass auch die Umsetzungsfrist um sechs Monate verlängert wird. 

Beantragungszeitraum
© WKÖ (Jänner 2021)
Autorin: 
Mag. Sandra Lengauer 

E-Mail:
sandra.lengauer@wko.at

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