Sparte Industrie

Strompreiskompensation: wichtiger, erster Schritt

Informationen der Bundessparte Industrie

Lesedauer: 2 Minuten

04.08.2023

Seit zehn Jahren bietet das EU-Beihilfenrecht die Möglichkeit, stromintensiven Unternehmen einen Teil der indirekten CO2-Kosten zurückzuerstatten.  Nach langem Drängen seitens der Industrie wurde auch in Österreich eine solche Strompreiskompensation beschlossen, allerdings vorerst nur befristet. Eine Ausweitung des Geltungszeitraums ist unbedingt notwendig, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben.

Die Kosten für den Erwerb von CO2-Zertifikaten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems werden von den Stromproduzenten an die Verbraucher weitergegeben – was grundsätzlich in dieser Form auch politisch gewollt ist. Allerdings führen diese „indirekten CO2-Kosten“ auch zu unerwünschten Effekten, insbesondere zur Abwanderung stromintensiver Produktionen in Länder mit niedrigen  CO2-Preisen und niedrigen Stromkosten („Carbon Leakage“); wenn in diesen Ländern Strom primär in Kohlekraftwerken erzeugt wird, sind die Auswirkungen auf die Emission von Treibhausgasen stark negativ. Die EU hat daher im Jahr 2013 entsprechende Beihilferichtlinien erlassen, die eine teilweise Rückerstattung indirekter CO2-Kosten ermöglicht.

Angesichts stark steigender Kosten für CO2-Zertifikate hat eine wachsende Zahl an EU-Mitgliedsländern in den letzten Jahren die Möglichkeit der Strompreiskompensation auf nationaler Ebene umgesetzt, sodass die stromintensiven Unternehmen in Österreich mittlerweile einem  erheblichen Wettbewerbsnachteil ausgesetzt sind. Die Bundessparte Industrie hat sich seit Jahren für die Möglichkeit der Strompreiskompensation in Österreich eingesetzt, bereits im Jahr 2019 war (zeitgleich mit dem Beginn des Anstiegs der Zertifikatepreise) ein konkreter Umsetzungsvorschlag vorgelegt worden.

Nun ist es zumindest gelungen, die Politik von der Notwendigkeit einer solchen Kompensation zu überzeugen und einen ersten – wichtigen – Schritt in die richtige Richtung zu machen: Am 1. Juni 2023 wurde das „Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz“ (SAG 2022) im Nationalrat beschlossen. Bei Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 1 GWh wird der darüber hinaus gehende Stromverbrauch von der Strompreiskompensation erfasst und die indirekte Belastung durch Weitergabe der Kosten von Treibhausgasemissionen über die Strompreise zu 75 Prozent kompensiert (wobei die Details naturgemäß komplizierter sind). Die insgesamt für Rückvergütungen der 2022 angefallenen Kosten zur Verfügung stehende Fördersumme liegt bei 233 Millionen Euro und errechnet sich aus einer Quote von 75 % der Versteigerungserlöse der CO2-Zertifikate des Jahres 2021. Die Industrie zahlt also diese Kompensation gleichsam selbst.

Abgesehen davon, dass die Maßnahme in Österreich sehr spät umgesetzt wurde, wird die Strompreiskompensation grundsätzlich von der Industrie sehr begrüßt. Ein wesentliches Problem besteht aber darin, dass das neue Gesetz nur rückwirkend für das Jahr 2022 gilt. Zahlreiche andere Staaten – insbesondere auch Deutschland - nützen die Möglichkeit der Strompreiskompensation nicht nur bereits seit längerer Zeit, sondern haben diese bereits bis zum Jahr 2030 bei der EU als Beihilfe angemeldet. Dies ist höchst sinnvoll, da Investitions- und Standortentscheidungen ein hohes Maß an Planungssicherheit erfordern. Die (derzeit) auf nur ein Jahr befristete Maßnahme in Österreich führt dazu, dass der Wettbewerbsnachteil gegenüber der Mehrzahl der europäischen Länder bestehen bleibt, zudem wird der eigentliche Grundgedanke der Strompreiskompensation – der langfristige Schutz vor Carbon Leakage – durch eine so kurzfristige Maßnahme nicht adäquat umgesetzt.

Aus diesen Gründen sowie angesichts heuer erneut steigender CO2-Kosten fordert daher die österreichische Industrie eine Ausweitung des Zeitraums der Strompreiskompensation bis zum Jahr 2030 so rasch wie möglich zu beschließen.

Unterschrift
©

Mag. Sigi Menz
Obmann der Bundessparte Industrie

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