Web-Tracking mittels Google Analytics nicht mit Datenschutz vereinbar?
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Google Analytics ist derzeit das beliebteste Tool, um Seitenaufrufe und Nutzerverhalten auf der eigenen Website zu analysieren. Nun hat die österreichische Datenschutzbehörde die Implementierung von Google Analytics hinsichtlich des Datentransfers in die USA geprüft und es wurde mit Bescheid festgestellt, dass Website-Betreiber das Tool nicht in Einklang mit der DSGVO einsetzen können.
Der Bescheid der Datenschutzbehörde ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch sind Betreiber von Websites, die Google-Analytics verwenden, gut beraten, sich bereits jetzt mit dem Spannungsfeld, das sich aus Web-Tracking und Datenschutz ergibt, auseinanderzusetzen sowie ihren individuellen Analyse-Bedarf und datenschutzkonforme Möglichkeiten auszuloten.
Gibt es Alternativen zu Google Analytics?
Sollten keine ausreichenden Anonymisierungsmaßnahmen aller personenbezogenen Daten vor der Übermittlung an Google durch den Webseitenbetreiber durchgeführt und der Personenbezug tatsächlich nicht entfernt werden können, ist es empfehlenswert, auf Anbieter innerhalb der EU umzusteigen.
Datenschutzfreundliche Alternativen zu Google Analytics bieten unter anderem: AT Internet, Net Solution Partner, Wysistat, Piwik PRO, Astra Porta, BEYABLE, etracker, Retency, Nonli, Contentsquare, Matomo, Wizaly, Marfeel Solutions, Statshop, Eulerian,… Häufig werden Matomo und Piwik PRO verwendet.*)
Nähere Informationen zu den aufgezählten Anbietern sind hier zu finden: Tracking auf der Website - Alternativen - dataprotect - Informationen zum Datenschutz in Österreich und der EU (DSGVO, DSG)
Wie kann man rechtlich sicher Webanalyse betreiben?
Wie genau kann man nun rechtlich sicher Webanalyse betreiben? Dieser Frage widmet sich ein Webseminar am 11. März 2022, das von der Sparte Handel der Wirtschaftskammer Wien im Rahmen der Webseminar-Reihe digital fit! kostenfrei angeboten wird.
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11.03.2022: digital fit! Google Analytics - Wie kann man rechtlich sicher Webanalyse betreiben?
*) Bei der angeführten Liste handelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung möglicher Anbieter. Es wurde keine inhaltliche Prüfung der einzelnen Lösungen vorgenommen.