Verlängerter Verlustersatz – die Eckpunkte
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Mit staatlichen Corona-Hilfspaketen konnten die heimischen Betriebe in der Krise wirksam unterstützt werden. Mit der schrittweisen konjunkturellen Erholung wurden die Corona-Hilfspakete adaptiert und verlängert.
Nachstehend die verlängerten Förderinstrumente im Überblick. Tipp: Im Download-Bereich finden Sie ein Excel-Dokument mit den Corona-Förderinstrumenten.
1.Verlängerter Verlustersatz
Der Verlustersatz ist ein Zuschuss, der einen Teil der Verluste in den gewählten Betrachtungszeiträumen kompensieren soll.
Die Beantragung startete ab 16. Dezember für 10 Betrachungszeiträume (Mitte September 2020 bis Juni 2021), nun wurde die Förderung vor Kurzem verlängert.
- Monatliche Betrachtungszeiträume sind die Monate Juli 2021 bis Dezember 2021.
- Es können daraus bis zu sechs Betrachtungszeiträume ausgewählt werden, die zeitlich
- zusammenhängen müssen
- Der Umsatzausfall muss mindestens 50% betragen (im Vergleich zu Vergleichszeiträumen aus 2019)
- Die Beantragung erfolgt in bis zu zwei Tranchen
- Erste Tranche: Beantragung 16. August 2021 bis 31. Dezember 2021, 70% des voraussichtlichen Verlustersatzes
- Zweite Tranche: 1. Jänner 2022 bis 30. Juni 2022. Es kann auch der gesamte Verlustersatz in dieser Frist beantragt werden, die Beantragung in zwei Tranchen ist nicht zwingend
- Wie bisher, ist beim Verlustersatz die Beantragung nur durch den Steuerberater,
- Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter möglich
- Neugründungen, die vor dem 1. November 2020 keine Umsätze getätigt haben, werden nicht
- gefördert (außer Gesamtrechtsnachfolgen und bestimmte Einzelrechtsnachfolgen)
- Mindestbetrag des Verlustersatzes: 500 Euro, Höchstbetrag: 10 Mio. Euro
>> mehr Infos zum Verlustersatz
2.Ausfallsbonus II
Der neue Ausfallsbonus II ist ab 16. August 2021 beantragbar.
Die Eckpunkte:
- Der Ausfallsbonus II wird vom Umsatzausfall bemessen
- Der Umsatzausfall muss mindestens 50 % gegenüber dem Vergleichsmonat 2019 betragen
- Ausfallsbonus II ist für die Monate Juli, August und September 2021 beantragbar
- Es gelten branchenspezifische Ersatzraten (10%, 20%, 30%, 40% je nach branchenspezifischem Rohertrag)
- Die Summe aus Ausfallsbonus II und den Kurzarbeitsbeihilfen für das beantragte Monat darf nicht die
- Umsätze des Vergleichsmonats in 2019 übersteigen (Deckelung).
- Der Zuschuss beträgt max. 80.000 Euro pro beantragten Monat
- Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden
Kalendermonats bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonats, daher
- Ausfallsbonus Juli 2021: Beantragung 16. August 2021 bis 15. November 2021
- Ausfallsbonus August 2021: Beantragung 16.September 2021 bis 15. Dezember 2021
- Ausfallsbonus September 2021: Beantragung 16. Oktober 2021 bis 15. Jänner 2022
>> mehr Infos zum Ausfallsbonus II
3.Härtefall-Fonds Phase III
Härtefall-Fonds Phase 3 | Sicherheitsnetz für Unternehmer - WKO.at
Anbei die wichtigsten Neuerungen und Eckpunkte:
- Die Identifizierung des Förderwerbers erfolgt nun mittels Handysignatur. Dies erhöht die Sicherheit und reduziert den Aufwand für zusätzliche Dateneingabe.
- Die Mindestförderhöhe pro Betrachtungszeitraum in Phase 3 des Härtefall-Fonds beträgt 600 Euro, die maximale Förderhöhe bleibt wie in Phase 2 bei 2.000 Euro.
- Damit keine Lücken zwischen den Förderungen entstehen, wurde für den Zeitraum zwischen Ende der Phase 2 Mitte Juni und Start der Phase 3 mit Anfang Juli eine pauschale Lösung gefunden: Die Zeit zwischen 16. und 30. Juni 2021 wird bei einem Antrag für Juli 2021 pauschal mit 50 Prozent der Förderhöhe abgegolten, wenn man für diesen Monat einreicht.
- Insgesamt ergibt sich für Phase 3 somit eine maximale Förderhöhe von 7.000 Euro.