Maschinen- und Technologiehandel, Landesgremium

Eisenschrott-Verordnung Nr. 333/2011/EU

EU-Verordnung mit Kriterien zur Festlegung, wann Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott nicht mehr als Abfall anzusehen sind.

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Die Verordnung enthält die Kriterien, anhand derer festgelegt wird, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Arten von Eisen- und Stahlschrott sowie Aluminiumschrott und Schrott aus Aluminiumlegierungen nicht mehr als Abfall anzusehen sind.

Der Nachweis der Einhaltung der Kriterien und Anforderungen wird vom Erzeuger durch ein zu prüfendes Qualitätsmanagementsystem geführt. Lieferanten des Erzeugers, die Abfälle mit gefährlichen Bestandteilen behandeln, haben ebenfalls ein Qualitätsmanagementsystem einzurichten. Für Schrott, der in die EU als Nicht-Abfall eingeführt wird, gelten analoge Anforderungen.

Zur Bestätigung der Einhaltung der Kriterien dienen Konformitätserklärungen.

Stand: 11.12.2018

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