Sparte Handel

RKSV-Zertifikate könnten auslaufen

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Seit 01.04.2017 gelten in Österreich verschärfte Bestimmungen bezüglich des Manipulationsschutzes von Registrierkassen. Da die entsprechenden RKSV-Zertifikate, welche von einem Vertrauensdiensteanbieter bezogen werden, meist mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer versehen sind, werden zahlreiche Handelsunternehmen mit der Situation konfrontiert sein, dass ihre Zertifikate auslaufen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass gemäß §15 Abs 3 RKSV die Verwendung bereits abgelaufener Zertifikate weiterhin möglich ist, solange sie dem vorgegebenen (sicherheits-) technischen Stand der Dinge entsprechen:

Der neuerliche Bezug eines Zertifikats (mit den entsprechenden Kosten) ist damit in diesen Fällen nicht erforderlich. Hinsichtlich der Kosten beim Erwerb eines neuen Online-Zertifikats dürfen wir auf den Webshop von A-Trust verweisen. Ob zusätzlich Kosten für den Tausch seitens Kassensoftwarehersteller anfallen, hängt vom Servicevertrag ab bzw. ist unterschiedlich.

Hinzuweisen ist darüber hinaus auf die folgenden Konsequenzen des Ablaufs der Gültigkeitsdauer eines Sicherheitszertifikats:

  • Im Falle einer Neu-Registrierung bzw. neuerlichen Anmeldung nach einer Außerbetriebnahme einer Registrierkasse bzw. einer Signatur- bzw. Siegelzertifikate (SEE) kann ein abgelaufenes Zertifikat nicht mehr verwendet werden. Hier muss ein neues Zertifikat ausgestellt und verwendet werden.
  • Je nach Anbieter kann der Ablauf der Gültigkeitsdauer auch Auswirkungen auf entsprechende Garantievereinbarungen haben.

Grundsätzlich sollten die Kassenhersteller betroffene Kunden (also auch Handelsunternehmen) mit Online-Zertifikaten der 1. Generation von A-Trust selbständig informieren. Dies auch deswegen, da die Online-Zertifikate nicht direkt über A-Trust, sondern nur über einen Vertriebspartner, bezogen werden.

Bei Zweifel bzw. weiteren Fragen können die Handelsunternehmen auch von sich aus den Kontakt zu den Anbietern suchen. Eine Liste aller qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter findet sich auf der Informationsseite der RTR. Weitere Informationen zu diesem Thema, aufbereitet vom Fachverband UBIT, können Sie folgendem Link entnehmen: Registrierkassenpflicht - WKO.at.

Stand: 14.07.2022

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