Sparte Handel

Richtlinienvorschlag "Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter"

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Am 8.12.2022 hat die EU-Kommission den Richtlinienvorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie in Bezug auf Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter veröffentlicht. Derzeit wird dieser Richtlinienvorschlag im Rat erörtert. Die Ziele des Richtlinienvorschlags sind es, Betrug zu bekämpfen und die Belastungen und Kosten für Unternehmer und Steuerbehörden zu reduzieren.

Der Richtlinienvorschlag besteht aus 3 Kernelementen:

  1. Umstellung auf digitale Echtzeit-Meldungen auf Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen, die in der EU grenzüberschreitend tätig sind.
  2. Aktualisierte Mehrwertsteuervorschriften für Personenbeförderungs- und Kurzzeitunterkunftsplattformen.
  3. Einführung einer einheitlichen MwSt-Registrierung innerhalb der EU.

Besonders relevant für den Handel sind Kernelemente 1 und 3:  

Kernelement 1: Umstellung auf digitale Echtzeit-Meldungen auf Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen, die in der EU grenzüberschreitend tätig sind

  • Bisher war die Ausstellung von elektronischen Rechnungen von der Akzeptanz des Empfängers abhängig. Ab 2024 dürfen die Mitgliedstaaten vorsehen, dass Rechnungen elektronisch auszustellen sind, während ab dem Jahr 2028 die elektronische Rechnungsstellung Standard werden soll und die Verwendung von Papierrechnungen nur noch die Ausnahme darstellen soll.
  • Laut vorliegendem Richtlinienvorschlag sollen die Rechnungen für innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstige grenzüberschreitende B2B-Umsätze, die dem Übergang der Steuerschuldnerschaft unterliegen, innerhalb von zwei Tagen nach Ausführung des Umsatzes auszustellen sein.
  • Für innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und sonstige grenzüberschreitende B2B-Umsätze, die dem Übergang der Steuerschuldnerschaft unterliegen, soll eine entsprechende Meldung an die Steuerbehörden innerhalb von zwei Tagen erfolgen.
  • Mit diesen Änderungen sollen den Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten zeitnah Informationen zur Verfügung gestellt werden, um so verstärkt den MwSt.-Betrug zu bekämpfen.

Kernelement 3: Einführung einer einheitlichen MwSt-Registrierung innerhalb der EU

  • Durch die Einführung einer einzigen MwSt-Registrierung soll die umsatzsteuerliche Mehrfachregistrierung innerhalb der EU vermieden werden. Diese einzige MwSt-Registrierung soll eine Erweiterung der bestehenden Systeme der einzigen Anlaufstelle (OSS und IOSS) sein. Durch diese Änderung sollen die MwSt.-Pflicht über ein einziges Online-Portal in einer einzigen Sprache zu erfüllen sein.
  • Eine einheitliche MwSt-Registrierung stellt eine Erleichterung für Händler dar, die ihre Produkte in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten lagern. Das betrifft auch Händler, die Produkte über Plattformen und Marktplätze vertreiben. Künftig werden dafür keine zusätzlichen Mehrwertsteuerregistrierungen im Ausland erforderlich sein.
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