Öffnungszeitenrahmen für Handelsgeschäfte an den 4 Weihnachtssamstagen 2024
Besonderheiten und Ansprechpartner:innen
Lesedauer: 2 Minuten
Vorweihnachtssamstage 2024
Die heurigen Vorweihnachtssamstage sind:
- 30. November
- 7. Dezember
- 14. Dezember
- 21. Dezember
Der 8. Dezember fällt im Jahr 2024 auf einen Sonntag. Daher sind die Geschäfte an diesem Tag – wie an allen anderen Sonntagen auch – grundsätzlich geschlossen zu halten. Die sonst geltenden Sonderregelungen für den 8. Dezember gelten in diesem Jahr daher nicht.
Alle Ausnahmen für "normale" Sonntage bleiben aufrecht. Das bedeutet: In Regionen, in denen (bestimmte) Geschäfte an anderen Sonntagen geöffnet werden dürfen, besteht diese Möglichkeit (im gleichen Umfang) auch am 8. Dezember.
Besonderheiten für die Weihnachtssamstage
Für die Weihnachtssamstage gelten folgende Besonderheiten:
- Die Arbeitnehmer:innen dürfen an jedem Samstagnachmittag beschäftigt werden (Ausnahme von der Schwarz-Weiß-Regelung).
- Die Öffnungszeitenzuschläge für den Samstagnachmittag (30 bis 50 %) gelten nicht, da die Samstage vor Weihnachten nicht zu den erweiterten Öffnungszeiten zählen.
Arbeitnehmer:innen, die während des Jahres gar nicht oder nur einmal pro Monat am Samstagnachmittag beschäftigt werden, erhalten keinen Zuschlag in der Normalarbeitszeit. Für Überstunden nach 13 Uhr steht ein Zuschlag von 100 % zu.
Arbeitnehmer:innen, die an den übrigen Samstagen mehr als einmal pro Monat am Samstagnachmittag zum Einsatz kommen, gebührt hingegen jedenfalls ein Überstundenzuschlag von 100 % ab 13 Uhr, da die Normalarbeitszeit laut KV um 13 Uhr endet.
Beispiel 1Arbeitnehmer:innen haben im laufenden Kalenderjahr von Jänner bis November an nicht mehr als einem Samstag pro Monat nach 13 Uhr gearbeitet und werden auch für die Weihnachtssamstage nach 13 Uhr eingesetzt.
Arbeitnehmer:innen gebührt an den Weihnachtssamstagen ab 13 Uhr nur dann ein (100%iger) Zuschlag, wenn sie in dieser Zeit echte Überstunden leisten. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie schon bis Samstag 13 Uhr, 40 Stunden in der Woche gearbeitet haben.
Beispiel 2
Arbeitnehmer:innen haben im laufenden Kalenderjahr von Jänner bis November an keinem Samstag nach 13 Uhr gearbeitet, werden aber für die Weihnachtssamstage nach 13 Uhr eingesetzt.
Arbeitnehmer:innen gebührt an den Weihnachtssamstagen ab 13 Uhr nur dann ein (100%iger) Zuschlag, wenn sie in dieser Zeit echte Überstunden leisten. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie schon bis Samstag, 13 Uhr, 40 Stunden in der Woche gearbeitet haben (gleiche Rechtsfolge wie im Beispiel 1).
Beispiel 3Arbeitnehmer:innen haben im laufenden Kalenderjahr von Jänner bis November regelmäßig an jedem zweiten Samstag nach 13 Uhr gearbeitet und werden für die Weihnachtssamstage nach 13 Uhr eingesetzt.
Arbeitnehmer:innen gebührt an den Weihnachtssamstagen ab 13 Uhr jedenfalls ein (100%iger) Zuschlag, auch wenn keine echten Überstunden geleistet werden.
Die Darstellung soll einen leicht fasslichen Überblick für die Praxis geben und kann daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Öffnungszeiten am 24. und 31. Dezember 2024
Die Öffnungszeiten und die genauen Regelungen für den 24. und 31. Dezember 2024 finden Sie hier >>
Ansprechpartner:innen für Rückfragen
Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Öffnungszeiten:
Dr. Isabella Schachenreiter-Kollerics
Stand: 15.11.2023