Person mit oranger Warnweste und weißem Schutzhelm steht auf Dach mit Solarpanelen
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Lebensmittelhandel, Landesgremium

OGH-Entscheidung zu Netzzutrittsentgelten ermöglicht Rückforderung

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden:  Kein Netzzutrittsentgelt für Photovoltaikanlagen!

Lesedauer: 1 Minute

04.11.2024

Der Oberste Gerichtshof (OGH) urteilte am 25. September 2024:

"Wird an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug benutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, fällt dafür kein Netzzutrittsentgelt an."

Hier ist das OGH-Urteil zu finden


Wurde demnach die bereits bezahlte Anschlussleistung vom Netzbetreiber bei der Entgeltberechnung für den Einspeisezählpunkt der PV-Anlage (oder anderer erneuerbarer Erzeugungsanlagen) nicht berücksichtigt, kann dieses zu viel bezahlte Entgelt durch den/die Anlagenbetreiber:in zurückgefordert werden. 

Damit wird unsere wie auch die Rechtsansicht von PV Austria in Bezug auf die Doppelverrechnung von Netzzutrittsentgelt bestätigt. Diese hat die WKÖ schon im 1. Halbjahr 2022 aufgrund eines Anlassfalls eines Mitgliedsbetriebs vertreten und in einem gemeinsamen Brief mit dem Verband Erneuerbare Energie Österreich der Regulierungsbehörde E-Control mitgeteilt.  

Die OGH-Entscheidung bestätigt nun, dass Betreiber von PV-Anlagen über 20 kW, die dem Netzbetreiber Netzzutrittsentgelte bezahlen mussten, bei deren Berechnung keine Rücksicht auf bereits bezahlte Netzzutrittsentgelte für die Herstellung des Strombezugs genommen wurde, diese zu doppelt bezahlten Entgelte zurückfordern können. Auch wenn diese Bezahlung vor mehr als drei Jahren erfolgte, ist dies möglich, da – aufgrund einer Einigung von PV Austria mit Österreichs Energie – die Netzbetreiber einen Verjährungsverzicht unterschreiben.  

PV Austria unterstützt betroffene Anlagenbetreiber und hat ein Konsortium aus drei Rechtanwaltskanzleien zusammengestellt, die bei der Rückforderung von zu viel bezahltem Netzzutrittsentgelt helfen.

Weitere Informationen sowie die Erläuterung der notwendigen Schritte einschließlich FAQs sind auf der Homepage von PV Austria zu finden:

https://pvaustria.at/rueckforderung-netzzutrittsentgelt/https://www.linkedin.com/company/bundesverband-photovoltaic-austria/

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