Lebensmittelhandel, Landesgremium

KIM-Verordnung wird nicht verlängert

Das FMSG beendet die KIM-Verordnung zum 1. Juli 2025, trotz positiver Bewertung durch die Nationalbank. Grund: kein systemisches Risiko mehr. 

Lesedauer: 1 Minute

06.12.2024

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2024 beschlossen, die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) nicht zu verlängern, obwohl die Nationalbank in einem im November veröffentlichten Analysebericht die Wirksamkeit der KIM-Verordnung zusammengefasst und als positiv bewertet hat. Zudem hat die Nationalbank Umgehungsstrategien der KIM-Verordnung über deutsche Banken verneint. Die Entscheidung des FMSG wurde dennoch damit begründet, dass die Voraussetzungen für die KIM-V nicht mehr gegeben sind. Insbesondere hat sich der Anteil ausgefallener Wohnimmobilienkredite positiver entwickelt als erwartet, und die gestiegene Kapitalausstattung des Bankensystems trägt laut FMSG dazu bei, dass derzeit kein systemisches Risiko mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität im Zusammenhang mit Wohnimmobilienfinanzierungen besteht. 

Im Zuge des geplanten Auslaufens der KIM-V hat das FMSG die OeNB und die FMA aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Kreditvergabestandards zu prüfen, darunter beispielsweise Leitlinien und kapitalbasierte Ansätze. 

Die BSH begrüßt das Ende der KIM-V, die durch zahlreiche Vorgaben die Kreditvergabe erschwert hat. Wir erwarten, dass die Kreditvergabe ab dem 1. Juli 2025 erleichtert wird. Es ist jedoch anzumerken, dass der Rückgang der Kreditvergabe bei Wohnimmobilienfinanzierungen vermutlich auch auf andere Faktoren, wie die aktuell hohen Zinssätze, zurückzuführen ist. Das Ende der KIM-V sollte dennoch nicht nur zu einer spürbaren Belebung des Wohnimmobilienmarktes beitragen, sondern auch positive Impulse entlang der gesamten Lieferkette setzen – von der Bauwirtschaft über den Baustoffhandel bis hin zum Einrichtungshandel.

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