Sparte Handel

Im Nationalrat beschlossen: Gewinnabschöpfung von Öl- und Gasfirmen und Deckelung der Erlöse von Stromerzeugern

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Der von der Bundesregierung in den Nationalrat eingebrachte Initiativantrag zu einer Gewinnabschöpfung für Öl- und Gasfirmen und zu einer Erlösobergrenze für Stromerzeuger wurde am 13.12.2022 im Nationalrat beschlossen.

Folgende temporäre Maßnahmen sind vorgesehen:

  1. Gewinnabschöpfung für Öl- und Gasfirmen: Fossile Energieträger (Öl- und Gasunternehmen) müssen einen Solidaritätsbeitrags entrichten. Gewinne, die 2022 und 2023 den Durchschnitt der vergangenen vier Jahre (2018-2021) um 20 Prozent übersteigen, werden rückwirkend von 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2023 zu 40 Prozent abgeschöpft. Der Satz kann bis auf 33 Prozent gesenkt werden, wenn das Unternehmen Investitionen in erneuerbare Energien tätigt. Da die Körperschaftssteuer (25 Prozent) auf diesen Übergewinn weiter fällig wird, kann es zu einer Abgabe von bis 65 Prozent der Übergewinne kommen.
  2. Erlösobergrenze für Stromerzeuger: Der Erlös von Stromerzeugern soll mit 180 Euro pro Megawattstunde (MWh) gedeckelt werden. Dieser maximale Erlös sinkt auf 140 Euro/MWh, wenn keine Investitionen in erneuerbare Energien nachgewiesen werden können. Abgeschöpft werden 90 Prozent dieser Übergewinne. Derzeit noch ausstehend aber vorgesehen ist eine Untergrenze, um kleine Erzeuger zu schützen. Diese Maßnahme ist auf den Zeitraum 1.12.2022 – 31.12.2023 begrenzt.

Der Gesetzestext kann hier gefunden werden.

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