Medizinprodukteabgabe
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Wer muss eine Medizinprodukteabgabe entrichten?
Für jede natürliche oder juristische Person, die Medizinprodukte an den Letztverbraucher abgibt, besteht gemäß Medizinprodukteabgabenverordnung die Verpflichtung eine jährliche Gebühr an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu entrichten. Letztverbraucher ist jeder, der Medizinprodukte zu anderen Zwecken als zum Abgeben erwirbt z.B. Patientinnen oder Patienten, Ärztinnen oder Ärzte.
Jede natürliche oder juristische Person, die Medizinprodukte an den Letztverbraucher abgibt, hat sich zur Bezahlung der Medizinprodukteabgabe zu deklarieren oder eine Begründung für eine Abgabenbefreiung an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu übermitteln. Diese Erklärung ist jährlich (da die Art und Menge der verkauften Medizinprodukte sich ändern könnte) bis zum 30. Juni des kommenden Jahres zu übermitteln.
Neues Web-Formular zur Abgabenerklärung
Das Deklarationsformular finden Sie unter folgendem Link: https://medprodabgabe.basg.gv.at/
Das Prozedere zur Abgabenerklärung hat sich mit 01.01.2019 grundlegend geändert.
Seit diesem Datum muss die Selbstdeklaration über das Webformular beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen elektronisch eingereicht und verarbeitet werden.
>> weiterführende Informationen
Stand: 27.01.2020