Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel, Fachvertretung
Förderung 2024
Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung im Jahr 2024
Lesedauer: 1 Minute
01.03.2024
Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung
Die steirische Fachvertretung des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels fördert im Jahr 2024 Ihre Investitionen im Bereich Werbung sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Die Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung gilt ausschließlich im Bereich des Handels mit Foto-, Optik- und Medizinprodukten, beträgt 50 % des Nettobetrages, maximal jedoch € 800,00 pro Unternehmen.
Förderbare Maßnahmen:
- Printwerbung: Inserate in Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften etc.
- Digitalisierung: Homepage- und Webshoperstellung
- Radiowerbung: Spots bei verschiedenen Radiosendern, z.B. Ö3, Antenne Steiermark
- Online-Werbung: Werbe-Banner auf Webseiten, z.B. auf www.kleinezeitung.at; meinbezirk.at
- Kongress- und Messeausstellungen: Stand-, Miet- und Betriebskosten auf einem Kongress/einer Messe
- Ausbildung und Aufnahme eines Lehrlings in den Lehrberufen Foto- und Multimediakaufmann/-frau und Medizinproduktekaufmann/-frau
- Förderbare Weiterbildung: Kurse zur Weiterbildung bzw. Höherqualifizierung der Unternehmerin/des Unternehmers und seiner MitarbeiterInnen im unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Handelsgewerbe in den Branchen Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel (z.B. EDV-Kurse, betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kurse, Verkaufstrainings, Photoshop-Grundkurs, Produktschulungen).
Nicht förderbar:
- Postgebühren für Sendungen
- Werbemaßnahmen, die nicht die Handelstätigkeit betreffen
- Anschaffung von Werbemitteln (z.B. Kalender, Flyer, USB-Sticks)
- Anschaffung von Betriebsmitteln (z.B. PC, Laptop)
- Hotelkosten und/oder Reisekosten
- Domain- oder Wartungsgebühren für Homepage/Webshop
- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen die den Dienstleistungsbereich betreffen
- Sprachkurse