Fahrzeughandel, Landesgremium

Medizinprodukteabgabe - Meldung bis 30. Juni 2024

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Medizinprodukteabgabe für das Jahr 2023 bis zum 30. Juni 2024 zu entrichten ist.

Lesedauer: 2 Minuten

23.05.2024

Die Medizinprodukteabgabenverordnung verpflichtet natürliche und juristische Personen, die Medizinprodukte an Letztverbraucher verkaufen, vermieten oder verleasen (also an den "Endkunden abgeben"), zu einer Abgabe.

Da diese Verordnung auch solche Produkte erfasst, die der "Freien Medizinprodukteverordnung" unterliegen, können auch Fahrzeughändler von dieser Abgabe - beispielsweise wegen des Verkaufs von Erste-Hilfe-Sets bzw. Verbandkästen für Fahrzeuge - erfasst sein. Für Medizinprodukte, die nicht der "Freien Medizinprodukteverordnung" unterliegen, ist eine spezielle Gewerbeberechtigung notwendig, da es sich beim Medizinproduktehandel um ein sogenanntes gebundenes Gewerbe handelt.

Werden Medizinprodukte an Letztverbraucher abgegeben, ist die Selbstdeklaration jedenfalls durchzuführen - auch wenn Sie nicht abgabepflichtig sind!


Die Selbstdeklaration ist auf https://medprodabgabe.basg.gv.at über ein Webformular beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) einzureichen.

Kennung und Passwort erhalten Sie vom BASG, schreiben Sie dazu bitte ein E-Mail an medizinprodukteabgabe@basg.gv.at.

Das BASG hat auch eine Ausfüllhilfe für das Webformular veröffentlicht, in welcher Sie weitere Details finden.


Genaue und umfangreichere Informationen bzw. die Vorgehensweise hinsichtlich der Abgabeerklärung finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit und Gesundheitswesen unter http://www.basg.gv.at/medizinprodukte/medizinprodukteabgabe/


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