Spritpreisordnung verlängert
Wir klären Sie über die neuesten gesetzlichen Bestimmungen auf.
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Am 23. Dezember 2022 wurde die Verordnung zur Änderung der "Verordnung betreffend Standesregeln über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen" und der "Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011" im BGBl. II. Nr. 492/2022 kundgemacht.
Die Verordnungen wurden nun bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Aufgrund des Preisauszeichnungsgesetzes und der darauf basierenden Preistransparenzverordnung haben Tankstellenbetreiber bekanntlich die Preise für Dieselkraftstoff und Super Benzin 95 Oktan spätestens innerhalb einer halben Stunden nach der jeweiligen Preisänderung an die Preistransparenzdatenbank der E-Control in elektronischer Form zu melden.
Wird um 12 Uhr ein neuer Treibstoffpreis festgesetzt, so ist dieser unverzüglich zu melden. Die darauf basierende Verordnung war befristet und wurde mittels VO bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Hier erfahren Sie mehr über die nach wie vor geltenden gesetzlichen Bestimmungen.