Elektrohandel

Überschreitung des Grenzwertes für Blei bei E-Zigaretten

Produkt darf gemäß Elektroaltgeräte-VO nicht in Verkehr gebracht werden

Lesedauer: 1 Minute

21.09.2023

Im Rahmen einer Prüfung gemäß § 75 AWG 2002 wurde bei dem Produkt E-Zigarren Set. Aspire K 3 (TIC No./Artikel Nr. 2H09P20A456-46) folgende Überschreitung des Grenzwertes für Blei  festgestellt:

  • Der homogene Werkstoff "Clearomizer- Unterteil, Niete metall" weist einen Bleigehalt von 3 Gewichtsprozent auf.

Da davon auszugehen ist, dass der genannte Gerätetyp den Grenzwert für Blei gemäß § 4 Abs. 1 Elektroaltgeräte-VO wie oben ausgeführt überschreitet, darf er aufgrund der Vorgaben der Elektroaltgeräte-Richtlinie und der ROHS-Richtlinie, bzw. der Elektroaltgeräteverordnung auf keiner Handelsstufe in Verkehr gebracht werden.

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