Pyrotechnikhandel

Pyrotechnik – Kategorien und Altersgrenzen

Voraussetzungen für die Verwendung, Überlassung und den Besitz von Feuerwerkskörper gemäß –Kategorien, Altersbeschränkungen und Berechtigung  

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13.09.2024

Das Pyrotechnikgesetz 2010 gliedert Feuerwerkskörper in unterschiedliche Kategorien:

  • Kategorie F 1 – Mindestalter 12 Jahre: Diese stellen eine geringe Gefahr dar. Der Einsatz ist auch im geschlossenen Raum, je nach Gebrauchsanweisung, erlaubt.
    Beispiele: Wunderkerzen, Bengalhölzer Bodenfeuerwirbel, Handfontänen, Knatterfontänen Knallerbsen, Tischfeuerwerk, Rauch und Blitzkugeln etc.

  • Kategorie F 2 – Mindestalter 16 Jahre: Diese stellen eine geringe Gefahr dar.
    Beispiele: Vulkane, Batteriefeuerwerk, Raketen, Fontänen, Knallfrösche, Römische Lichter, Knallkörper, Sonnen etc.

  • Kategorie F 3 – Mindestalter 18 Jahre + behördliche Bewilligung: Diese stellen eine mittlere Gefahr dar. Für den Erwerb, Besitz und Verwendung ist eine behördliche Bewilligung erforderlich und der Nachweis einer Sachkunde → Pyrotechnikausweis Kat. F 3. Sicherheits- und
    Verwendungsbestimmungen werden im Bewilligungsbescheid vorgeschrieben.
    Beispiele: Raketen, Batteriefeuerwerk, Römische Lichter etc.

  • Kategorie F 4 – Mindestalter 18 Jahre + behördliche Bewilligung: Professionelle Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen Für den Erwerb, Besitz und Verwendung ist eine behördliche Bewilligung erforderlich und der Nachweis einer Fachkenntnis Pyrotechnikausweis Kat. F 4. Sicherheits- und Verwendungsbestimmungen werden im Bewilligungsbescheid vorgeschrieben.
    Beispiele: Kugelbomben, Batteriefeuerwerke, Fontänen, Römische Lichter etc.

  • Kategorien P 1 und P 2 – sonstige pyrotechnische Gegenstände – Mindestalter 18 Jahre P 2 bedürfen einer behördlichen Bewilligung

  • Kategorien S 1 und S 2 – Pyrotechnische Sätze – Mindestalter S 1 16 Jahre S 2 18 Jahre S 2 bedürfen einer behördlichen Bewilligung

  • Kategorien T 1 und T 2 für Bühne und Theater – Mindestalter 18 Jahre T 2 bedürfen einer behördlichen Bewilligung.


Stand: November 2021


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