Stapel von Holzbrettern in einem Sägewerk
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Holzhandel

Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG)

Gesetz zur Überwachung des Handels mit Holz und Holzprodukten

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Das Holzhandelsüberwachungsgesetz (kurz: HolzHÜG) dient der Durchführung bzw. Umsetzung der EU-Verordnungen, die dem illegalen Holzeinschlag und -handel entgegenwirken, auf nationaler Ebene.

    Das Holzhandelsüberwachungsgesetz regelt insbesondere 

    1. Zuständige und mitwirkende Behörden
    2. Aufgaben der Behörden, insbesondere Maßnahmen (einschließlich Beschlagnahmen) bei Verstößen gegen die obgenannten EU-Rechtsakte
    3. Strafbestimmungen
    4. Regelungen zum Datenverkehr der beteiligten Behörden getroffen

    Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen:

    Stand: 01.06.2022