Stapel von Holzbrettern in einem Sägewerk
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Holzhandel

Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG)

Gesetz zur Überwachung des Handels mit Holz und Holzprodukten

Lesedauer: 1 Minute

Das Holzhandelsüberwachungsgesetz (kurz: HolzHÜG) dient der Durchführung bzw. Umsetzung der EU-Verordnungen, die dem illegalen Holzeinschlag und -handel entgegenwirken, auf nationaler Ebene.

Das Holzhandelsüberwachungsgesetz regelt insbesondere 

  1. Zuständige und mitwirkende Behörden
  2. Aufgaben der Behörden, insbesondere Maßnahmen (einschließlich Beschlagnahmen) bei Verstößen gegen die obgenannten EU-Rechtsakte
  3. Strafbestimmungen
  4. Regelungen zum Datenverkehr der beteiligten Behörden getroffen

Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen:

Stand: 01.06.2022

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