Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung
Förderaktion 2024
Lesedauer: 1 Minute
Das Landesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren, sowie Chemikalien und Farben fördert auch im Jahr 2024 Ihre Investitionen im Bereich Werbung und Weiterbildung.
FÖRDERUNG FÜR WERBEMAßNAHMEN:
Die Förderung für Werbemaßnahmen ausschließlich im Bereich des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren, sowie Chemikalien und Farben beträgt 50 % des Nettobetrages, maximal jedoch € 600,00 pro Unternehmen.
Förderbare Werbemaßnahmen:
- Printwerbung: Inserate in Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften
- E-Business: Homepage- und Webshoperstellung
- Radiowerbung: Spots auf Antenne Steiermark, Ö3 etc.
- Online-Werbung: Werbe-Banner auf Webseiten, Werbung auf Social Media
- Papiertragetaschen: mit Ihrem Logo
- Werbetafeln
- Kongress- und Messeausstellungen: Stand-, Miet- und Betriebskosten auf einem Kongress/einer Messe
Nicht förderbar: (beispielhaft)
- Postgebühren für Sendungen
- Werbemaßnahmen, die nicht die Handelstätigkeit betreffen
- Domain- oder Wartungsgebühren für Homepage/Webshop
- Betriebsmittel (z.B. Produktetiketten)
- Sponsoring von Gutscheinen
FÖRDERUNG FÜR WEITERBIDLUNG
Die Förderung für Weiterbildung beträgt 50 % des Nettobetrages, maximal jedoch € 300,00 pro Unternehmen.
Förderbare Weiterbildung:
Kurse zur Weiterbildung bzw. Höherqualifizierung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter im unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben.
Beispiele: EDV-Kurse, Betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kurse, Verkaufstrainings, Motivationskurse, Aromatherapie, Produktschulungen
Nicht förderbar:
- Hotelkosten/Reisekosten
- Bildungsmaßnahmen die den Dienstleistungsbereich z.B.: Fußpflege, Kosmetik oder den ärztlichen-, Apotheken- bzw. den Pflegebereich betreffen.
- Kurse zur Herstellung von Kosmetik
- Visagistenkurs
So kommen Sie zu Ihrer Förderung:
Um diese Förderung in Anspruch zu nehmen, übersenden Sie uns bitte auf dem Postweg bzw. per E-Mail folgende Unterlagen:
- Antragsformular | Förderaktion 2024 (vollständig ausgefüllt u. firmenmäßig gefertigt)
- Rechnungskopie(n)
- Zahlungsbestätigung(en)
- Nachweis der Maßnahme(n)
- Bei Werbung: Belegexemplar des Inserates/der getätigten Werbung z.B. in Form eines Fotos/Screenshots
- Bei Weiterbildung: Teilnahmebestätigung der Weiterbildungsmaßnahme
- Bei einer Messe bzw. einem Kongress: Foto vom Stand
ACHTUNG: Ihr Förderansuchen kann nur bearbeitet und berücksichtigt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und leserlich (druckfähig) bis zum 15. Dezember 2024 im Landesgremium einlangen.
Stand: 08.01.2022