Sparschwein steht auf aufgefächerten Euro Geldscheinen auf einem Holzuntergrund
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Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Landesgremium

Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung

Förderaktion 2025

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Das Landesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren, sowie Chemikalien und Farben fördert auch im Jahr 2025 Ihre Investitionen im Bereich Werbung und Weiterbildung.


    FÖRDERUNG FÜR WERBEMAßNAHMEN:

    Die Förderung für Werbemaßnahmen ausschließlich im Bereich des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren, sowie Chemikalien und Farben beträgt 50 % des Nettobetrages, maximal jedoch € 600,00 pro Unternehmen.

     

    Förderbare Werbemaßnahmen:

    • Printwerbung: Inserate in Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften 
    • E-Business: Homepage- und Webshoperstellung 
    • Radiowerbung: Spots auf Antenne Steiermark, Ö3 etc.
    • Online-Werbung: Werbe-Banner auf Webseiten, Werbung auf Social Media
    • Papiertragetaschen: mit Ihrem Logo
    • Werbetafeln
    • Kongress- und Messeausstellungen: Stand-, Miet- und Betriebskosten auf einem Kongress/einer Messe

    Nicht förderbar: (beispielhaft)

    • Postgebühren für Sendungen  
    • Werbemaßnahmen, die nicht die Handelstätigkeit betreffen   
    • Domain- oder Wartungsgebühren für Homepage/Webshop  
    • Betriebsmittel (z.B. Produktetiketten)
    • Sponsoring von Gutscheinen
                          

    FÖRDERUNG FÜR WEITERBIDLUNG

    Die Förderung  für Weiterbildung beträgt 50 % des Nettobetrages, maximal jedoch € 300,00 pro Unternehmen.


    Förderbare Weiterbildung:

    Kurse zur Weiterbildung bzw. Höherqualifizierung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter im unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben.


    Beispiele:
    EDV-Kurse, Betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kurse, Verkaufstrainings, Motivationskurse, Aromatherapie, Produktschulungen


    Nicht förderbar:

    • Hotelkosten/Reisekosten
    • Bildungsmaßnahmen die den Dienstleistungsbereich z.B.: Fußpflege, Kosmetik oder den ärztlichen-, Apotheken- bzw. den Pflegebereich betreffen.
    • Kurse zur Herstellung von Kosmetik
    • Visagistenkurs
    • Body Sugaring Kurs

    So kommen Sie zu Ihrer Förderung: 

    Um diese Förderung in Anspruch zu nehmen, übersenden Sie uns bitte auf dem Postweg bzw. per E-Mail folgende Unterlagen: 

    • Antragsformular | Förderaktion 2025 (vollständig ausgefüllt u. firmenmäßig gefertigt)
    • Rechnungskopie(n)
    • Zahlungsbestätigung(en)
    • Nachweis der Maßnahme(n)
      • Bei Werbung: Belegexemplar des Inserates/der getätigten Werbung z.B. in Form eines Fotos/Screenshots
      • Bei Weiterbildung: Teilnahmebestätigung der Weiterbildungsmaßnahme
      • Bei einer Messe bzw. einem Kongress: Foto vom Stand 


    ACHTUNG:  Ihr Förderansuchen kann nur bearbeitet und berücksichtigt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und leserlich (druckfähig) bis zum 15. Dezember 2025 im Landesgremium einlangen.



    Stand: 16.01.2025

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