Sparschwein steht auf aufgefächerten Euro Geldscheinen auf einem Holzuntergrund
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Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Landesgremium

Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung

Förderaktion 2024

Lesedauer: 1 Minute

Das Landesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren, sowie Chemikalien und Farben fördert auch im Jahr 2024 Ihre Investitionen im Bereich Werbung und Weiterbildung.


FÖRDERUNG FÜR WERBEMAßNAHMEN:

Die Förderung für Werbemaßnahmen ausschließlich im Bereich des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren, sowie Chemikalien und Farben beträgt 50 % des Nettobetrages, maximal jedoch € 600,00 pro Unternehmen.

 

Förderbare Werbemaßnahmen:

  • Printwerbung: Inserate in Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften 
  • E-Business: Homepage- und Webshoperstellung 
  • Radiowerbung: Spots auf Antenne Steiermark, Ö3 etc.
  • Online-Werbung: Werbe-Banner auf Webseiten, Werbung auf Social Media
  • Papiertragetaschen: mit Ihrem Logo
  • Werbetafeln
  • Kongress- und Messeausstellungen: Stand-, Miet- und Betriebskosten auf einem Kongress/einer Messe

Nicht förderbar: (beispielhaft)

  • Postgebühren für Sendungen  
  • Werbemaßnahmen, die nicht die Handelstätigkeit betreffen   
  • Domain- oder Wartungsgebühren für Homepage/Webshop  
  • Betriebsmittel (z.B. Produktetiketten)
  • Sponsoring von Gutscheinen
                        

FÖRDERUNG FÜR WEITERBIDLUNG

Die Förderung  für Weiterbildung beträgt 50 % des Nettobetrages, maximal jedoch € 300,00 pro Unternehmen.


Förderbare Weiterbildung:

Kurse zur Weiterbildung bzw. Höherqualifizierung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter im unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben.


Beispiele:
EDV-Kurse, Betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kurse, Verkaufstrainings, Motivationskurse, Aromatherapie, Produktschulungen


Nicht förderbar:

  • Hotelkosten/Reisekosten
  • Bildungsmaßnahmen die den Dienstleistungsbereich z.B.: Fußpflege, Kosmetik oder den ärztlichen-, Apotheken- bzw. den Pflegebereich betreffen.
  • Kurse zur Herstellung von Kosmetik
  • Visagistenkurs

So kommen Sie zu Ihrer Förderung: 

Um diese Förderung in Anspruch zu nehmen, übersenden Sie uns bitte auf dem Postweg bzw. per E-Mail folgende Unterlagen: 

  • Antragsformular | Förderaktion 2024 (vollständig ausgefüllt u. firmenmäßig gefertigt)
  • Rechnungskopie(n)
  • Zahlungsbestätigung(en)
  • Nachweis der Maßnahme(n)
    • Bei Werbung: Belegexemplar des Inserates/der getätigten Werbung z.B. in Form eines Fotos/Screenshots
    • Bei Weiterbildung: Teilnahmebestätigung der Weiterbildungsmaßnahme
    • Bei einer Messe bzw. einem Kongress: Foto vom Stand 


ACHTUNG:  Ihr Förderansuchen kann nur bearbeitet und berücksichtigt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und leserlich (druckfähig) bis zum 15. Dezember 2024 im Landesgremium einlangen.



Stand: 08.01.2022

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