Auf gelbem Hintergrund liegen nebeneinander verschiedene Werkzeuge, wie ein Hammer, ein Maßband, eine Rohrzange, eine Wasserwaage
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Tischler und Holzgestalter, Landesinnung

Häufigste Fehler beim Handwerkerbonus

Da die Fehlerquote bei den Formularen recht hoch ist, sinkt auch die Zahl der Ablehnungen nicht.

Lesedauer: 1 Minute

12.08.2024
  • Der Skonto und jede andere ausgenutzte Kostenreduktion sind beim Förderbetrag zu berücksichtigen. Nur tatsächlich bezahlte Arbeitsleistungen können gefördert werden. Beispielsweise müssen bei einem Rabatt von 5 Prozent auf die Gesamtrechnung auch die Leistungsteile für die Arbeitsleistung um diese 5 Prozent reduziert werden.
  • Jede Art von Transportkosten oder Lieferkosten sind nicht förderbar. Bitte beachten Sie die Formulierung „geliefert und montiert“ – die Montage muss separat (ohne „geliefert“) ausgewiesen sein, um gefördert zu werden.
  • Der Rechnungsbetrag und der Zahlungsbetrag müssen übereinstimmen. Nur was tatsächlich bezahlt wurde, kann auch gefördert werden.
  • Der Betrag der Arbeitsleistung auf der Rechnung muss nachvollziehbar und eindeutig erkennbar sein.
  • Der Ort der Leistungserbringung muss auf der Rechnung klar erkennbar sein und mit den Angaben im Antrag übereinstimmen.
  • Der angegebene Leistungszeitraum darf nicht außerhalb des förderbaren Zeitraumes von 01. März bis 31. Dezember 2024 liegen.
  • Die Rechnung muss auf den Antragsteller / die Antragstellerin ausgestellt sein.

Genaue Angaben dazu finden Sie unter www.handwerkerbonus.gv.at und Handwerkerbonus: Informationen zur Antragsstellung, um Fehler oder die Ablehnung des Förderantrages zu vermeiden - WKO.

Mustervorlage aktualisiert

Zudem wird das Antragsformular zum Handwerkerbonus um ein wegzuklickendes Popup-Fenster (Infos über Fehlerquellen) ergänzt. Dabei wurde auch der Hinweis gesetzt, dass die Antragsstellenden den Handwerksbetrieb um Nachbesserung ersuchen sollen, wenn die Rechnungsmerkmale nicht den Vorgaben für die Antragsstellung entsprechen.