Tischler und Holzgestalter, Landesinnung
Häufigste Fehler beim Handwerkerbonus
Da die Fehlerquote bei den Formularen recht hoch ist, sinkt auch die Zahl der Ablehnungen nicht.
Lesedauer: 1 Minute
12.08.2024
- Der Skonto und jede andere ausgenutzte Kostenreduktion sind beim Förderbetrag zu berücksichtigen. Nur tatsächlich bezahlte Arbeitsleistungen können gefördert werden. Beispielsweise müssen bei einem Rabatt von 5 Prozent auf die Gesamtrechnung auch die Leistungsteile für die Arbeitsleistung um diese 5 Prozent reduziert werden.
- Jede Art von Transportkosten oder Lieferkosten sind nicht förderbar. Bitte beachten Sie die Formulierung „geliefert und montiert“ – die Montage muss separat (ohne „geliefert“) ausgewiesen sein, um gefördert zu werden.
- Der Rechnungsbetrag und der Zahlungsbetrag müssen übereinstimmen. Nur was tatsächlich bezahlt wurde, kann auch gefördert werden.
- Der Betrag der Arbeitsleistung auf der Rechnung muss nachvollziehbar und eindeutig erkennbar sein.
- Der Ort der Leistungserbringung muss auf der Rechnung klar erkennbar sein und mit den Angaben im Antrag übereinstimmen.
- Der angegebene Leistungszeitraum darf nicht außerhalb des förderbaren Zeitraumes von 01. März bis 31. Dezember 2024 liegen.
- Die Rechnung muss auf den Antragsteller / die Antragstellerin ausgestellt sein.
Genaue Angaben dazu finden Sie unter www.handwerkerbonus.gv.at und Handwerkerbonus: Informationen zur Antragsstellung, um Fehler oder die Ablehnung des Förderantrages zu vermeiden - WKO.
Mustervorlage aktualisiertZudem wird das Antragsformular zum Handwerkerbonus um ein wegzuklickendes Popup-Fenster (Infos über Fehlerquellen) ergänzt. Dabei wurde auch der Hinweis gesetzt, dass die Antragsstellenden den Handwerksbetrieb um Nachbesserung ersuchen sollen, wenn die Rechnungsmerkmale nicht den Vorgaben für die Antragsstellung entsprechen.