Meistertitel nun auch für alle mit Befähigungsprüfung Gas- und Sanitärtechnik
Großer Erfolg für das Gewerbe und Handwerk: Künftig dürfen Gewerbetreibende, die in 14 handwerksähnlichen Gewerben erfolgreich eine Befähigungsprüfung abgelegt haben, ebenfalls den Titel Meister bzw. Meisterin führen und in Dokumente eintragen lassen.
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Das wird durch eine Gewerberechtsnovelle möglich, die im Nationalrat noch im Juli 2024 beschlossen wurde und am 23. August 2024 in Kraft getreten ist.
Insbesondere können jetzt alle Installateur:innen mit einer absolvierten Befähigungsprüfung in Gas- und Sanitärtechnik den Meistertitel führen bzw. sich als Meisterbetrieb titulieren. Für die Meisterprüfung Heizungstechnik bzw. Lüftungstechnik hat das schon bisher gegolten.
Sie sind künftig berechtigt, die Bezeichnung "Meisterin" bzw. "Meister" vor ihrem Namen in Kurzform (als "Mst.", "Mst.in" bzw. hochgestellt "Mst.in") oder in vollem Wortlaut zu führen. Zudem darf die Eintragung gleich einem akademischen Grad in amtlichen Urkunden verlangt werden. Die betreffenden Befähigungsprüfungen sind im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) der Stufe 6 zugeordnet. Der Meistertitel ist offiziell dem akademischen Bachelor gleichgestellt.
Wenn Sie zwei Meistertitel führen dürfen, gibt es folgende Möglichkeiten:
- MMst. Max Mustermann oder Mst. Mst. Max Mustermann
- MMst.in Susanne Musterfrau oder Mst.in Mst.in Susanne Musterfrau
Wenn Sie neben dem Meistertitel auch andere Titel führen dürfen, empfehlen wir Ihnen, zuerst den Meistertitel anzugeben.
Zum Beispiel:
- Mst. Ing. Max Mustermann
- Mst. Mag. Max Mustermann
- Mst.in Ing. Susanne Musterfrau
- Mst.in Mag. Susanne Musterfrau
- Mst.in Ing.in Susanne Musterfrau
- Mst.in Mag.a Susanne Musterfrau
Müssen Sie den Meistertitel beantragen?
Nein, ein Antrag ist nicht erforderlich! Wenn Sie eine Meisterprüfung oder handwerksähnliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, steht Ihnen das Recht zur Führung des Meistertitels direkt aufgrund der Gewerbeordnung zu. Sie prüfen eigenständig, ob Sie den Meistertitel führen dürfen.
Wie erfolgt die Eintragung in amtliche Urkunden (wie Reisepass, Führerschein)?
Die Eintragung in amtliche Urkunden erfolgt durch die Vorlage Ihres Meisterprüfungszeugnisses bzw. Meisterbriefs oder Befähigungsprüfungszeugnisses bei jener Behörde, die für die Ausstellung der öffentlichen Urkunde zuständig ist (z. B. Bezirksverwaltungsbehörde, Magistratisches Bezirksamt, Landespolizeidirektion, Verkehrsamt).