Kollektivvertrag Mitarbeiter:innenprämie: Vereinbarungen
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Folgende Information der Bundesinnung leiten wir Ihnen weiter:
Nach der Abstimmung offener Fragen bezüglich der Mitarbeiter:innenprämie mit dem Bundesministerium für Finanzen und der ÖGK konnten wir jetzt eine Einigung mit der PRO-GE über Zusatzkollektivverträge für Arbeiter:innen, Angestellte und Lehrlinge im Metallgewerbe erzielen.
Diese Zusatzkollektivverträge ermächtigen nun die Arbeitgeber zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat bzw. in Betrieben wo kein Betriebsrat errichtet ist, Einzelvereinbarungen mit allen Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfrei abzuschließen. Einzelvereinbarungen mit allen Arbeitnehmern sind zulässig, aber nicht notwendig.
Allen Arbeitnehmern ist die Mitarbeiter:innenprämie grundsätzlich in derselben Höhe zu gewähren. Sachliche Differenzierungen bezüglich der Anspruchsvoraussetzung bzw. der Höhe sind zulässig, allerdings nur in den im Zusatzkollektivvertrag geregelten Fällen.
Es ist aber kein Betrieb verpflichtet, eine solche Vereinbarung auf betrieblicher Ebene zu treffen!