Verlängerung der Eintragung in die BMJ-Liste "eingetragener Mediatoren"
Liste eingetragener Mediatoren beim Bundesministerium für Justiz ist auf fünf Jahre befristet.
Lesedauer: 1 Minute
Wiedereintragung in die Liste eingetragener Mediatoren: Die
Ersteintragung in die Liste eingetragener Mediatoren beim
Bundesministerium für Justiz ist auf fünf Jahre befristet. Die
Wiedereintragung für jeweils zehn weitere Jahre ist möglich.
Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer Fortbildung im Ausmaß von
mindestens 50 Stunden.
Antrag:
Der Antrag auf Aufrechterhaltung der Eintragung ist frühestens
ein Jahr und spätestens drei Monate vor Ablauf der Eintragungsdauer
schriftlich an das BMJ zu richten. Gleichzeitig ist dabei Fortbildung
darzustellen. Für den Antrag ist eine Gebühr von 264 Euro zu zahlen. Da
2004 die ersten Eintragungen erfolgt sind, können die Betroffenen je
nach Eintragungszeitpunkt ab heuer die Anträge auf Wiedereintragung
stellen.
Als Fortbildung kommt die Teilnahme an Fachseminaren, Workshops, Fallanalysen, berufsbegleitender Supervision usw. in Frage. Eigene Lehrtätigkeit gilt nicht als Fortbildung, da der Lehrende in der Regel Wissen vermittelt, das ihm ohnedies geläufig ist. Nähere Details zu Anrechenbarkeit von Fortbildungsmaßnahmen sind in der Richtlinie des Beirates für Mediation über die Kriterien zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen nach § 20 ZivMedG enthalten. Die Fortbildungsrichtlinie sowie weitere Informationen zur Wiedereintragung (Anschrift, Zahlungsbedingungen usw.) gibt´s auf der Website des BMJ.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Steiermark
Personenberatung und Personenbetreuung
Kerstin Nebenführ
T 0316 60 1-558
E kerstin.nebenfuehr@wkstmk.at
Stand: 11.09.2020