Kooperation mit BVPPT
Die Fachgruppe freut sich, Sie über die erfolgreich zustande gekommene Kooperation mit dem deutschen Berufsverband für Beratung, Pädagogik & Psychotherapie e.v. (BVPPT) zu informieren.
Lesedauer: 1 Minute
Jene Gewerbetreibende, die über eine aktive Gewerbeberechtigung für Lebens- und Sozialberatung (Psychologische Beratung) verfügen und ihre fachliche Qualifikation zum Antritt des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung (§ 94 Z 46 GewO 1994) im Sinne des § 1 der Lebens- und Sozialberatungsverordnung, sohin in vollem Umfang, erbracht haben, haben die Möglichkeit einen Antrag auf eine ordentliche Mitgliedschaft beim BVPPT zu stellen. Mit der Mitgliedschaft einher geht die Berechtigung, den Titel "Counselor grad., BVPPT" zu führen.
Die Details für die Antragstellung sind auf der Homepage des BVPPT (www.bvppt.de) abrufbar.
Sofern von Ihrer Seite eine Mitgliedschaft angestrebt wird, bitten wir um Übermittlung Ihrer Unterlagen gem. § 1 der Lebens-und Sozialberatungsverordnung. Sie erhalten nach erfolgter Prüfung der Unterlagen von der Fachgruppe eine Bestätigung über das Vorliegen der Voraussetzungen ausgestellt.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Steiermark
Personenberatung und Personenbetreuung
Kerstin Nebenführ
T 0316 60 1-558
E kerstin.nebenfuehr@wkstmk.at