Eine Person sitzt an einem Schreibtisch. In beiden Händen hält sie ein Smartphone, auf das sie blickt. Hinter ihr hängen an einer Pinnwand verschiedene Fotos, die durch rote Fäden miteinander verbunden sind. Auf einem Foto liegt eine Person am Boden
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Gewerbliche Dienstleister, Fachgruppe

Zugangsverordnung Berufsdetektive

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Sicherheitsgewerbe

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09.05.2025

Nachweis der fachlichen Qualifikation zu den Tätigkeiten der Berufsdetektive (§ 94 Z 62 GewO 1994):

  • Präambel/Promulgationsklausel
  • Zugangsvoraussetzungen
  • Übergangsbestimmungen

Inhaltsverzeichnis

    Zugangsverordnung