Medizinprodukteabgabe
Deklarationsformular, Ausfüllhilfen und Höhe der Medizinprodukteabgabe
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Für jede natürliche oder juristische Person, die Medizinprodukte an den Letztverbraucher abgibt, besteht gemäß Medizinprodukteabgabenverordnung die Verpflichtung eine jährliche Gebühr an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu entrichten.
Es handelt sich dabei um eine Selbstdeklarationsabgabe:
>>Ausfüllhilfen zum Deklarationsformular
Die Höhe der Medizinprodukteabgabe richtet sich nach der jeweiligen Klasse der abgegebenen Medizinprodukte:
- Klasse I: 250,00 Euro
- Klasse IIa: 300,00 Euro
- Klasse IIb: 350,00 Euro
- Klasse III: 400,00 Euro
>>alle Informationen zur Medizinprodukteabgabe
Bei Fragen zur Medizinprodukteabgabe wenden Sie sich an:
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG)
AGES Medizinmarktaufsicht
Traisengasse 5
A-1200 Wien
E medizinprodukteabgabe@basg.gv.at
Stand: 27.03.2023