Keine Einigung bei Kollektivvertragsverhandlungen
Bei den Verhandlungen zwischen der Arbeitnehmervertretung VIDA und den Vertreter:innen der Innungen der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure konnte in der zweiten Runde am 28. Juni 2024 keine Einigung erzielt werden.
Lesedauer: 1 Minute
Die Verhandlungen werden aus Termingründen erst nach dem Sommer (voraussichtlich im Oktober 2024/KW 44 – Abstimmung mit VIDA ist noch offen) fortgeführt.
Die Lohnordnung seit 1. Juli 2023 läuft somit unverändert weiter, ebenso wie der Rahmenkollektivvertrag Eine Erhöhung der Lehrlingseinkommen ab 1. Juli 2024 wurde bereits im Abschlussprotokoll 2023 vereinbart.
Die Bundesinnung empfiehlt daher folgende Anpassung für Lehrlingseinkommen ab 1. Juli 2024:
- Lehrjahr: 800 Euro
- Lehrjahr: 900 Euro
- Lehrjahr: 1.200 Euro
- Lehrjahr: 1.400 Euro
Für Unternehmen, die eine freiwillige Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in ihren Unternehmen durchführen möchten, empfehlen wir mit der/dem Mitarbeiter:in zu vereinbaren, dass diese Erhöhung auf eine spätere kollektivvertragliche Lohnerhöhung in Anrechnung gebracht wird.
Alle Infos